Kaiserslautern – Quartermaster: Stadt verzichtet auf Erstzugriffsrecht

Bebauungsplanverfahren zur städtebaulichen Entwicklung läuft
Die Stadt Kaiserslautern wird auf ihr Erstzugriffsrecht auf das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne im Bereich Eselsfürth verzichten. Dies hat der Stadtrat mit einem Beschluss vom 11. März 2024 bestätigt. Eine entsprechende politisch legitimierte Verzichtserklärung hat die Stadt nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in deren Eigentum sich die Fläche befindet, gerichtet. Damit wird die BIMA in die Lage versetzt, die Entwicklung durch ein Markterkundungsverfahren mit dem Ziel einer zeitnahen Veräußerung des Areals gezielt voranzutreiben.
Zur Ausübung eines möglichen Erstzugriffsrechts auf die Fläche sieht die Stadt nicht zuletzt wegen der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen und Risiken keine Veranlassung. Die Stadt wird somit absehbar nicht als Verkäufer für die Vermarktung der Flächen direkt verantwortlich sein. Mit dem Bebauungsplan steuert die Stadt jedoch die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet in allen wesentlichen Aspekten. Ziel des Bebauungsplanverfahrens, das Ende 2022 begann, ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile gewerbliche Nutzung auf dem aufgegebenen Kasernenareal zu schaffen. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort Kaiserslautern unter Nutzung einer der verbliebenden militärischen Konversionsflächen gestärkt werden. So werden die Erschließung, die Art und das Maß der Bebauung, die zulässige Bauweise sowie die Umweltbelange festgesetzt – mit dem Anspruch, möglichst attraktive Flächen für qualitativ hochwertige Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Weitere Fixierungen wie beispielsweise die Erschließung können in einem Städtebaulichen Vertrag gesteuert werden.
Ein wichtiger Verfahrensschritt wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan bereits erledigt. Ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit noch eine Verkehrsuntersuchung zur Klärung von Fragen des Anschlusses des Gebiets an die vorhandenen Verkehrsanlagen durchgeführt. Parallel wird der für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht fertiggestellt. Nach Vorliegen aller Gutachten sollen die gewonnenen Erkenntnisse zügig in den Bebauungsplanentwurf einfließen und die weiteren Verfahrensschritte.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
11. Februar 2021
11. Dezember 2024
5. Juli 2026
25. Juli 2023
20. September 2025
9. Mai 2024
24. Januar 2026
10. Juli 2023
18. Juli 2024
24. Mai 2023
21. April 2024
1. September 2024
9. August 2023
12. Januar 2025
2. September 2024
31. Januar 2022
2. Februar 2025
18. Februar 2026
20. April 2026
7. September 2025
13. Oktober 2024
16. November 2025
25. Oktober 2025
21. April 2025
4. Mai 2022
28. Juli 2023
12. Juli 2022
20. November 2025
2. Oktober 2025
13. Dezember 2025
20. Januar 2025
18. November 2025
2. Dezember 2025
28. November 2025
21. September 2025




