Kaiserslautern – Neues Onlineformular für die Zweitwohnungsteuer

Bürgerinnen und Bürger erhalten künftig im Bürgercenter ein Merkblatt
Ab sofort ist die Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer über ein Online-Formular auf der Website der Stadt Kaiserslautern möglich. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Merkblatt zur Zweitwohnungsteuer mit den wichtigsten Informationen erstellt. Es soll künftig im Bürgercenter an Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt werden, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben. Das Merkblatt enthält unter anderem einen QR-Code, mit dem sich das Onlineformular direkt ansteuern lässt.
Von dem Online-Verfahren verspricht sich die Steuerabteilung der Stadt schnellere Abläufe mit weniger Postverkehr und Papieraufkommen. Bis dato wurden Personen, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben, im Nachgang von der Stadt postalisch angeschrieben.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und bezieht sich auf das Innehaben einer Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern. Sie wird seit 2009 erhoben, jeweils für das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Das Online-Formular ist unter der Kurz-URL www.kaiserslautern.de/zweitwohnungssteuer zu finden, alternativ unter www.kaiserslautern.de -> Serviceportal -> Dienstleistungen A-Z -> Z -> Zweitwohnungssteuer.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
24. August 2023
23. Januar 2024
6. April 2023
1. Oktober 2021
18. März 2021
14. Dezember 2024
29. Juli 2024
14. September 2023
1. Juni 2021
31. Januar 2022
22. April 2021
13. August 2020
9. Mai 2024
5. Mai 2025
12. Juli 2023
14. April 2025
14. Juli 2023
1. August 2023
3. Juli 2023
21. Dezember 2024
6. Oktober 2023
18. Juli 2023
10. Juli 2023
21. Juni 2023
19. September 2023
13. August 2023
21. März 2023
29. Dezember 2023
23. April 2021
19. Februar 2021
25. Juni 2024
18. Dezember 2023
16. August 2023
3. Mai 2025
16. Oktober 2023
13. April 2024
24. Mai 2023
8. April 2024
9. Mai 2024
21. Oktober 2020
21. Juli 2023
4. Januar 2024
26. Februar 2021