Grundsteuerbescheide werden am 28. September versandt

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 28. Juni 2021 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 460 v. H. und der Grundsteuer B auf 510 v. H. erhöht. Die Erhöhung wird rückwirkend zum 01. Januar 2021 vorgenommen. Die dazugehörigen Bescheide werden ab dem 28. September 2021 versandt. Der Bescheid enthält zwei zukünftige Zahltermine für das aktuelle Jahr. Des Weiteren beinhaltet der Bescheid die zu zahlenden Beträge für die zukünftigen Jahre und sollte daher aufbewahrt werden, da nicht jährlich ein Bescheid versandt wird, sollten sich keine Änderungen ergeben.
Sollte der Stadt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, werden die Erhöhungsbeträge von dem dort angegebenen Konto abgebucht. Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern oder über den abgedruckten QR-Code abzurufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet sein, bittet die Stadt darum, den Betrag anzupassen und die zusätzliche Fälligkeit gesondert zu überweisen. Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, kann sich gerne unter Angabe des Kassenzeichens an die jeweilige im Bescheid angegebene Kontaktadresse wenden.
Aktuelle Beiträge
23. Juli 2026
Events
Hoffnung hat einen Klang
6. September 2026 - 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
23. Februar 2026
18. Februar 2021
25. Mai 2025
15. Juli 2023
5. August 2024
22. März 2025
22. Februar 2025
14. April 2024
27. Dezember 2025
17. März 2023
16. Dezember 2024
19. Juni 2026
19. Oktober 2025
27. Mai 2021
28. Dezember 2024
30. März 2025
20. Dezember 2025
26. April 2025
2. November 2025
28. November 2025
12. Januar 2026
26. Juni 2020
21. September 2023
29. September 2023
20. Februar 2025
27. Mai 2024
23. Januar 2025
24. Februar 2025
27. Januar 2025
18. Februar 2022





