Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die passende Technik machts möglich

txn. Wer als Hauseigentümer seinen Mieterinnen und Mietern eigenen Solarstrom vom Dach zur Verfügung stellen wollte, galt bislang als Energieversorgungsunternehmen – auch, wenn der Solarstrom nur zusätzlich zum Netzstrom genutzt wird. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GVV) reduziert nun rechtliche und bürokratische Hürden. Bei der Umsetzung helfen gute Beratung und die richtige Technik.
Die wichtigste Voraussetzung ist eine Photovoltaik-Anlage am Gebäude – in der Regel wird diese auf dem Dach installiert. Muss die Anlage neu errichtet werden, lohnt sich eine Beratung etwa bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dabei lässt sich auch klären, ob und welche Fördermöglichkeiten die Hauseigentümer für die Installation nutzen können. Auch Strom aus einem Batteriespeicher, der mit der Solaranlage verbunden ist, dürfen Eigentümer für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einsetzen. Ausgeschlossen ist jedoch der Strom aus Anlagen benachbarter Gebäude.
Da bei dieser Lösung der Netzstrom nur ergänzt wird, müssen Betreiber und Vermieter nachvollziehen können, wie viel Strom die eigene Anlage erzeugt und wie hoch der Anteil ist, den die einzelnen Mietparteien verbrauchen. Dazu braucht es intelligente Messsysteme an der Anlage und in den Wohnungen der beteiligten Mietparteien. Diese sogenannten Smart Meter messen alle 15 Minuten, wie viel Strom die Anlage erzeugt und die Menge an Solarstrom vom Dach und Netzstrom, die jeder Wohneinheit zugeordnet werden.
Für den einzelnen Haushalt kosten diese Zähler nicht mehr als herkömmliche, digitale Zähler. Hauseigentümer müssen lediglich ihr Mietshaus mit Smart Meter ausstatten und einen Messstellenbetreiber festlegen. Hier hilft die Unterstützung durch einen Dienstleister, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dieser kann nicht nur als Messstellenbetreiber fungieren, sondern die Eigentümer auch bei den Verträgen mit den Mietparteien entlasten.
[Infokasten]
Noch mehr Informationen und Tipps zur gemeinsamen Nutzung einer Photovoltaik-Anlage auf Mietshäusern sowie zum Energiesparen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
xn-Foto: VZBV/AdobeStock_Alex Yeung
Schlagwörter: Solarstrom, txn, vom Dach|
BUNT GEMISCHT
22. März 2025
19. Januar 2025
17. Januar 2025
11. September 2024
27. Januar 2025
15. November 2023
30. April 2020
15. März 2025
31. Juli 2023
8. Oktober 2024
24. Juli 2023
13. Januar 2025
15. März 2023
1. Mai 2025
17. Juli 2023
17. Januar 2024
4. Juli 2023
12. April 2025
18. Mai 2025
21. Juli 2023
22. Juni 2025
29. Januar 2025
22. Juni 2021
14. September 2023
16. Januar 2024
11. Dezember 2024
21. Juli 2025
14. August 2024
13. Mai 2024
20. Juni 2023
3. Mai 2025
29. März 2023
19. April 2024
7. August 2023
29. August 2023
22. Februar 2025
22. Juni 2023
3. Februar 2025
20. Juli 2023
23. Januar 2025
10. Dezember 2024
28. Juli 2023
22. März 2025
10. Dezember 2024
23. Januar 2025
18. September 2023
1. März 2024