Garantieversicherung für Handy, Waschmaschine & Co. – teuer und oft überflüssig

Richtig gut versichert
Garantieversicherung für Handy, Waschmaschine & Co. – teuer und oft überflüssig.
- Eine Garantieversicherung ist in vielen Fällen wenig lohnenswert.
- Ausschlüsse und ein eingeschränktes Leistungsspektrum rechtfertigen die Zusatzkosten zum eigentlichen Kaufpreis häufig nicht.
- Wer dennoch eine solche Geräteversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher gut informieren und das Kleingedruckte lesen.
Beim Kauf eines neuen Smartphones, Tablets oder Haushaltsgerätes wird im Laden häufig eine Garantieversicherung angeboten. Sie soll das teure Gerät bei ungewolltem Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Wasserschäden absichern.
„Auch, wenn es zunächst sinnvoll scheint, das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Denn die Policen für Geräteversicherungen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht.“
Mit einer Geräteversicherung kommen zusätzlich zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr dazu – je nach Neuwert des Gerätes. So können leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr entstehen. Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, und die haften längst nicht immer. Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oftmals kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt.
Einige Geräteversicherungen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen. Außerdem kann es sein, dass es im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur gibt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang. Spezielle Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls ein Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. In vielen Fällen lassen sich Unglücke wie ein gesprungenes Display bereits für sehr viel weniger Geld reparieren als der Versicherungsbeitrag im Jahr kostet.
„Bei einer Neuanschaffung sollte man sich nicht vom Verkaufspersonal unter Druck setzen lassen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen“, empfiehlt Follmann. Vor Vertragsschluss sollten die Versicherungsbedingungen immer aufmerksam gelesen und im Vertrag geprüft werden, ob und welche Nachweise im Schadensfall zu erbringen sind. Nachzuweisen, dass bei Fallenlassen oder Diebstahl das Gerät „sicher mitgeführt“ wurde, ist schwierig.
Geht das Gerät kaputt, greift für den Kauf von mangelhafter Ware in den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit kostenloser Reparatur bzw. Ersatzgerät, auch ohne teure Geräteversicherung. Bei Schäden eines elektronischen Gerätes, wenn diese durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstanden sind, springt die Hausratversicherung ein.
Fragen rund um Garantieversicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
15. September 2025
15. September 2025
Events
„InWändig“ – Ausstellung im Stadtmuseum
13. September 2025 bis 26. September 2025
BUNT GEMISCHT
15. Juli 2023
4. Mai 2022
8. April 2024
27. Februar 2025
18. Dezember 2023
31. Dezember 2024
27. Juli 2025
23. Oktober 2024
17. November 2021
1. September 2024
6. November 2023
13. April 2025
15. November 2024
13. Juli 2021
14. August 2023
15. März 2023
22. Dezember 2023
12. April 2023
8. Januar 2025
9. August 2023
14. August 2023
6. Januar 2025
3. Mai 2025
26. August 2021
19. Juni 2023
23. März 2025
25. April 2023
3. Februar 2025
1. April 2025
9. März 2021
24. August 2023
15. August 2023
2. Februar 2025