Förderrichtlinie Dachbegrünung beschlossen

Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger ab 21. Mai möglich
Die Förderrichtlinie Dachbegrünung im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am Montag, 13. Mai 2024, beschlossen. Damit können private nachträgliche Begrünungen von bereits bestehenden Haus- und Garagendächern gefördert werden, sofern mit diesen Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.
„Durch die Förderrichtlinie Dachbegrünung können neue klimatisch wirksame Grünflächen geschaffen werden. Wir möchten damit den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit bieten, direkt vor ihrer Haustür zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur Förderung der Biodiversität beizutragen“, erklärt Umweltdezernent Manuel Steinbrenner. Er freue sich, wenn sich viele Menschen für das Vorhaben begeisterten.
Die Anträge für die Förderung können ab dem 21. Mai 2024 beim Referat Umweltschutz der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingereicht werden. Die im Rahmen der Förderung verfügbaren Mittel werden nach dem zeitlichen Eingang der genehmigungsfähigen Anträge vergeben. Für die fachliche und technische Prüfung und Betreuung sowie für die Abnahme der Dachbegrünung ist die Stadtentwässerung Kaiserslautern zuständig.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte und Sportvereine als gemeinnützige Organisationen, wobei eine Förderung nur bei einer nichtwirtschaftlichen Nutzung und freiwilligen Maßnahmen möglich ist. Gefördert wird die nachträgliche Dachbegrünung auf bereits vorhandenen Gebäuden inklusive deren Nebenanlagen.
Die erteilten Zuschüsse an die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Förderprogrammes werden zu 100 Prozent durch das KIPKI gefördert. Die als förderfähig anerkannten beziehungsweise tatsächlichen Kosten werden zu 90 Prozent mit einem Festzuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert. Für die Förderung steht vorerst ein Fördervolumen von 168.000 Euro zur Verfügung. Sollten darüber hinaus Anträge eingehen, wird geprüft, ob gegebenenfalls Mittel aus einem der anderen KIPKI-Vorhaben umgewidmet werden können.
Begrünte Dächer erfüllen vielfältige, positive ökologische Funktionen. Sie tragen unter anderem zur Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstungskühlung und damit zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität bei. Außerdem werden durch sie Lebensräume für Wildbienen, Laufkäfer sowie andere Insekten und Tiere geschaffen. Daher sollten für die Begrünung primär heimische, insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Darüber hinaus können Gründächer durch eine verbesserte Dämmleistung im Sommer das Innenraumklima verbessern und im Winter Energiekosten senken.
Das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) beinhaltet in Kaiserslautern insgesamt 18 Maßnahmen, die mit finanziellen Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Die Maßnahmen verteilen sich auf elf Projekte aus dem Bereich des Klimaschutzes und sieben aus dem Bereich der Klimaanpassung. Die Förderrichtlinie Dachbegrünung ist eine der Maßnahmen und wurde vom Referat Umweltschutz gemeinsam mit der Stadtentwässerung Kaiserslautern erarbeitet.
Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie gibt es unter
https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt/klima_wandel/index.html.de.
Hier werden ab dem 21. Mai 2024 auch weitere Details zu dem Förderprogramm und das Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Beiträge
15. Juni 2025
15. Juni 2025
14. Juni 2025
Events
„Bus Stop Stories“: Melange aus Akrobatik, Tanz und Live-Musik
22. Juni 2025 - 16:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. Juni 2023
3. Juli 2023
21. April 2024
25. Juni 2024
2. Februar 2025
20. November 2023
11. Dezember 2023
15. Juni 2025
13. August 2023
5. April 2023
31. Juli 2023
21. März 2025
18. Dezember 2023
25. Januar 2025
17. April 2024
13. August 2023
6. April 2023
22. Februar 2021
24. April 2020
16. November 2023
4. November 2024
21. Juli 2023
18. Mai 2025
24. Juli 2024
20. März 2025
14. April 2025
9. März 2025
10. Juli 2023
19. Juni 2023
22. Januar 2025
19. Januar 2025
30. Januar 2024
8. Mai 2023
2. Juli 2023
7. Mai 2024
14. November 2024
31. Januar 2025
9. Mai 2024
24. März 2025
9. März 2025