Das ändert sich 2026 beim Thema Rente – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Neues rund um die Rente
Die Bundesregierung hat die Einführung einer sogenannten Aktivrente beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 können Personen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und eine volle gesetzliche Rente beziehen, zusätzlich bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei verdienen. Allerdings bleiben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin verpflichtend. Ausgenommen von der Aktivrente sind Beamte, Selbständige, Minijobber sowie Frührentner:innen.
Darüber hinaus ist für 2026 die Einführung einer Frühstartrente vorgesehen, die als staatlicher Zuschuss zur privaten Altersvorsorge dienen soll. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sollen monatlich zehn Euro erhalten, die in ein individuelles, kapitalgedecktes Depot eingezahlt werden. Der Start erfolgt schrittweise: zunächst nur für Sechsjährige, anschließend sollen Jahr für Jahr weitere Altersgruppen hinzukommen. Details zur konkreten Umsetzung stehen derzeit noch aus.
Ebenfalls für 2026 plant die Bundesregierung eine Reform der privaten Altersvorsorge als Nachfolger der Riesterrente. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, auf verpflichtende Garantien zu verzichten und die Kosten für Verwaltung, Produkte und Abschlüsse zu senken. Bei Betriebsrenten wird künftig eine vorzeitige Auszahlung nicht mehr daran geknüpft sein, ob bereits eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. „Das ist eine sinnvolle Neuerung, da Beschäftigte dadurch früher und flexibler über ihre Betriebsrente verfügen können“, erklärt Thomas Hentschel, Altersvorsorgeexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Für die rund 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland ist zum 1. Juli 2026 eine Rentenerhöhung von voraussichtlich 3,7 Prozent vorgesehen. Grundlage ist ein Entwurf des Rentenversicherungsberichts. Die endgültige Anpassung wird das Bundeskabinett im Frühjahr festlegen. Maßgeblich für die Rentenentwicklung bleibt die allgemeine Lohnsteigerung.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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