3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung / Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein


Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein
Ab Montag, 06. Dezember 2021, wird – zunächst befristet bis zum 07. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt. Die Regelung erfolgt im Rahmen des Hausrechts.
Konkret bedeutet dies: Nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sowie getestete Personen haben Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung. Erforderlich ist ein zertifizierter Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu den gleichgestellten Personen zählen dabei insbesondere Kinder bis drei Monate nach Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Im Rathaus, Rathaus Nord sowie der großen Maxschule (Rathaus West) werden die 3G-Kontrollen durch Security-Kräfte übernommen. Diese sind zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Häuser anwesend. In den weiteren Gebäuden erfolgt die Kontrolle in eigener Zuständigkeit.
Im Zuge der Einführung der 3G-Regelung wird auch die Schnellteststelle im Rathausfoyer ihren Betrieb einstellen. Eine Weiterführung des Testbetriebs außerhalb des Gebäudes wird derzeit geprüft. Eine aktuelle Übersicht über die Teststellen im Stadtgebiet ist im Geoportal auf der städtischen Homepage zu finden: https://geoportal.kaiserslautern.de/covid/
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
14. August 2020
30. Dezember 2025
29. September 2023
26. November 2025
29. März 2023
16. Juli 2025
2. August 2023
6. September 2025
12. April 2024
24. April 2020
1. März 2025
2. September 2025
7. August 2023
29. Januar 2024
18. November 2024
8. September 2023
21. April 2023
21. Juni 2023
21. März 2023
12. November 2025
26. Oktober 2025
2. Februar 2025
9. Februar 2026
1. September 2024
13. September 2025
5. Februar 2021
8. Februar 2025
18. Februar 2026
28. September 2025
24. August 2023
8. Februar 2023
12. Januar 2025
9. Mai 2024


