Kaiserslautern – Haltverbot bei FCK-Spielen gilt künftig früher

Straßenverkehrsbehörde passt Regelung zum Bewohnerparken an
Das Haltverbot auf dem Betzenberg für Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung während der Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern gilt künftig schon etwa vier Stunden vor Spielbeginn. Die Straßenverkehrsbehörde wird ab dem übernächsten Spiel am 3. November die Beschilderung des Bewohnerparkens auf dem Betzenberg entsprechend anpassen. Bis dato galt die Regelung etwa ab zwei Stunden vor einem Spiel.
„Bei den letzten drei Spielen haben wir festgestellt, dass diese Zeitspanne nicht ausreicht, um die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern gewünschten umfassenden Kontrollen durchzuführen“, erläutert Bürgermeister Manfred Schulz den Hintergrund der Änderung. Man plane daher, an den bestehenden Zonenhaltverboten, die das Bewohnerparken kennzeichnen, Zusatzschilder anzubringen, die die zeitliche Gültigkeit definieren. „Diese Schilder werden die gleichen Zeiten anzeigen wie die Haltverbotsbeschilderung an der P&R-Strecke (Kantstraße, Dunkeltälchen usw.). Das bedeutet, dass das Bewohnerparken je nach Spiel bereits vier oder sogar fünf Stunden vor Spielbeginn gelten würde“, so Schulz weiter.
Die Regelung, die Parkflächen des Betzenbergs während der Heimspiele des FCK für Nicht-Anwohner zu sperren, hatte die Stadtverwaltung zu dieser Saison auf Bitten der Bürgerinitiativetestweise eingeführt, um dem wachsenden Parkdruck im Umfeld des Stadions Herr zu werden. Wer ohne eine solche Genehmigung an Spieltagen des FCK auf dem Betzenberg parkt, wird kostenpflichtig verwarnt. Die Durchfahrt wird nicht eingeschränkt.
Die Ausnahmegenehmigungen wurden an drei Terminen im Juli vor Ort ausgegeben, können aber auch jederzeit per Online-Formular auf www.kaiserslautern.debeantragt werden. Wer ins Rathaus kommen möchte (Rathaus Nord, Zimmer B 202), wird um vorherige telefonische Anmeldung unter 0631 3654683 gebeten.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
30. April 2025
30. April 2025
Events
Pirmasenser Maimarkt
30. April 2025 bis 11. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
19. September 2023
6. April 2021
4. Januar 2025
20. Februar 2024
7. August 2023
6. November 2021
22. März 2025
15. Juni 2023
31. Juli 2023
6. April 2021
14. August 2024
9. März 2025
24. Dezember 2024
31. Dezember 2024
15. August 2023
25. Juli 2023
1. Februar 2025
22. Januar 2025
18. Dezember 2023
17. September 2024
14. November 2024
7. September 2023
17. Januar 2025
10. August 2023
15. März 2023
29. Dezember 2024
17. Juni 2024
22. Januar 2024
14. Juli 2023
25. April 2023
23. Januar 2025
13. August 2020
11. August 2023
5. Juli 2023
26. Februar 2021
10. August 2023
15. April 2024
31. Juli 2023
21. Juni 2023
27. März 2023
18. August 2024