Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
11. November 2025
Events
„Alles ist Spaß auf Erden?“ – Operetten und Spielopern bei der Deutschen Radio Philharmonie
30. November 2025 - 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
26. März 2025
9. Mai 2024
25. Oktober 2025
14. Dezember 2023
6. April 2023
25. Oktober 2025
28. Juni 2025
6. September 2025
6. April 2021
16. November 2025
19. Juni 2025
23. Februar 2025
10. Februar 2025
13. Juli 2023
12. November 2025
1. Dezember 2020
7. August 2023
27. März 2023
18. Januar 2025
15. November 2025
30. August 2025
10. Juli 2023
4. Juli 2025
9. März 2025
21. Mai 2024
8. März 2023
1. September 2024
15. Januar 2021
10. Februar 2021
10. Mai 2023
10. August 2023
1. Juni 2021
3. Juli 2023
3. Juli 2023
17. Januar 2025
