Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
27. Februar 2026
Events
ANOUK – Das Kindermusical
29. März 2026 - 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. Dezember 2025
21. März 2023
21. Juli 2023
10. August 2025
6. Januar 2026
19. April 2025
10. August 2025
4. Januar 2025
25. April 2023
31. Juli 2023
23. August 2023
2. März 2025
12. Januar 2025
3. Februar 2025
11. Mai 2025
27. April 2023
1. Dezember 2025
8. November 2025
26. November 2025
14. Januar 2022
9. März 2025
23. November 2023
19. Januar 2025
23. November 2025
18. April 2023
19. September 2023
13. Dezember 2024
21. September 2025
26. April 2025
5. Juli 2023
16. August 2023
1. Dezember 2020


