Stadt Speyer warnt vor Vogelgrippe und informiert über den Umgang mit verendeten Tieren

Die Stadt Speyer warnt vor dem Ausbruch der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Die durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die vor allem wildlebende Vögel betrifft, breitet sich aktuell mit einer hochansteckenden Virusvariante (H5N1) aus. Infizierte Tiere erleiden in der Regel schwere Krankheitsverläufe und verenden häufig.
Um eine weitere Verbreitung zu verhindern und ein sicheres Vorgehen beim Fund toter Vögel zu gewährleisten, bittet die Stadt um Beachtung der folgenden Hinweise:
Für verendete Tiere kritischer Vogelarten – darunter Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wassergeflügel, Kraniche, Störche, Reiher sowie Greifvögel – ist in Speyer die Feuerwehr zuständig. Diese übernimmt das Einsammeln der Kadaver und ist telefonisch unter 06232 14-1200 erreichbar.
Behördlich zuständig für die Bewertung und das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe ist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Die Stadt Speyer fungiert als kommunale Meldestelle und kümmert sich im Stadtgebiet um das Einsammeln verendeter Tiere.
Bürgerinnen und Bürger können, sofern es sich um weniger als fünf Kadaver an einem Fundort handelt, Tiere unkritischer Arten – darunter Singvögel, Tauben oder Halsbandsittiche – selbst entsorgen. Dabei sollten Einweghandschuhe getragen, die Kadaver in einem Plastikbeutel sicher verpackt und anschließend über den Hausmüll entsorgt werden. Danach sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
Werden mehr als fünf tote Vögel an einem Ort gefunden, ist in jedem Fall die Feuerwehr Speyer zu informieren. Diese steht auch für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Die Stadt Speyer bittet um Achtsamkeit und umsichtiges Verhalten, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen und Mensch wie Tier bestmöglich zu schützen.
Stadt Speyer
Aktuelle Beiträge
15. Dezember 2025
15. Dezember 2025
15. Dezember 2025
Events
Leonard Cohen Tribute
31. Januar 2026 - 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. Dezember 2025
10. Februar 2025
19. Februar 2021
6. April 2021
9. Juni 2025
2. Dezember 2025
27. Februar 2025
27. Juli 2023
9. November 2021
17. Juli 2023
30. Juni 2023
5. Juli 2023
22. November 2025
24. Mai 2025
31. März 2021
22. Juni 2020
15. März 2021
24. Juli 2023
20. Dezember 2025
15. März 2023
20. September 2025
21. Juli 2023
20. September 2025
5. Juli 2025
21. März 2023
1. März 2025
26. November 2025
9. August 2023
17. Mai 2025
31. Januar 2025
23. Mai 2025
18. Juli 2023
5. April 2025
20. September 2025
25. Mai 2025
11. November 2024
13. September 2025


