Speyer – Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) – Ferienbetreuung

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Ab August 2026 gilt dieser zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsförderung haben.
Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine Betreuung von acht Stunden täglich von Montag bis Freitag, einschließlich der Ferienzeiten. Pro Schuljahr können bis zu 20 Schließtage vorgesehen werden. Die Inanspruchnahme der Angebote bleibt freiwillig und ist kostenpflichtig.
Für die Jugendförderung Speyer ergeben sich daraus Anpassungen bei der Vergabe der Plätze für die Herbstferienbetreuung 2026. Kinder, die im August 2026 eingeschult werden und damit künftig unter den Rechtsanspruch fallen, erhalten bei der Anmeldung Vorrang.
Die Online-Anmeldung zur Herbstferienbetreuung erfolgt daher in zwei Phasen: Ab dem 12. August 2026 um 20 Uhr können Kinder der ersten Klassenstufe angemeldet werden. Für Kinder der zweiten bis vierten Klassenstufe startet die Anmeldung ab dem 2. September 2026 um 20 Uhr.
Weitere Informationen zum GaFöG, zu den Ferienbetreuungsangeboten der Jugendförderung Speyer sowie zur Online-Anmeldung sind unter www.jufö.de verfügbar.
Quelle: Stadt Speyer | Foto: © Carmen Martín J. – stock.adobe.com
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