Qualifizierter Mietspiegel für Kaiserslautern wird neu erstellt

Befragung von Bürgerinnen und Bürgern bis 03. Mai
Die Stadt Kaiserslautern erstellt aktuell anhand einer Erhebungsaktion einen qualifizierten Mietspiegel, wofür per Zufall ausgewählte mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben werden. Die städtische Statistikstelle bittet die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger darum, durch die Beantwortung der Fragen bei der Erstellung des neuen Kaiserslauterer Mietspiegels mitzuhelfen.
Die Befragung kann direkt online im Internet über einen verschlüsselten Link beantwortet werden und ist komplett kostenfrei. Die Beantwortung ist für die Befragten gemäß Art. 238 § 2 EGBGB verpflichtend und sollte bis zum 03. Mai 2026 erfolgen. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Das Team der Statistikstelle bedankt sich bereits vorab für die Unterstützung bei der Neuerstellung des Mietspiegels.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind. Somit dient der Mietspiegel als Orientierungshilfe für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.
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