Pirmasens – Umstellung auf Winterzeit: Das Risiko von Wildunfällen steigt

In der Nacht auf den kommenden Sonntag, 25. Oktober 2026, wird die Uhr um eine Stunde zurückgedreht. Mit der Umstellung auf Winterzeit steigt erfahrungsgemäß das Risiko von Wildunfällen. Darauf weist die untere Jagdbehörde der Stadtverwaltung Pirmasens hin und ruft Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht im Berufsverkehr auf.
Zur Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts sind die Tiere besonders aktiv. Sie suchen Nahrung oder wechseln ihren Standort. Nach der Ernte verlieren sie zudem Deckung auf den Feldern und suchen Schutz vor Witterung, Feinden und Störungen. Auch Paarungszeiten beeinflussen das Verhalten. Dann legen die Wildtiere teils längere Strecken zurück und überqueren häufig Straßen. Wildschweine und Rehe sind häufig in Gruppen unterwegs. Wo ein Tier auftaucht, können weitere folgen.
Autofahrer sollten daher vor allem in typischen Wildwechselzonen wie Waldgebieten oder entlang von landwirtschaftlich genutzten Flächen die Geschwindigkeit an die Gefahrensituation anpassen. Das Schild „Achtung Wildwechsel“ mit einem springenden Hirsch weist auf die bekannten Gefahrenstellen hin.
Steht ein Wildtier auf oder neben der Fahrbahn, sollten Verkehrsteilnehmer langsam fahren, bremsbereit sein und das Fernlicht ausschalten. Das verhindert, dass die Tiere geblendet werden. Hupen kann helfen, das Tier zu vertreiben.
Sollte es dennoch zu einem Wildunfall kommen, gelten bestimmte Verhaltenshinweise, wie die untere Jagdbehörde informiert: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern, auch wenn das Tier bereits geflüchtet ist. Ruhe zu bewahren ist in solchen Situationen entscheidend. Bei Personenschäden ist die Notrufnummer 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten.
Darüber hinaus muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Mit Durchgabe des genauen Standorts kann die Polizei den Unfallort dem zuständigen Jagdpächter zuordnen und entsprechende Maßnahmen abstimmen. Betroffene sollten am Unfallort oder in sicherer Entfernung warten, bis Polizei oder Jäger eintreffen. Die Beamten können eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen. Verletzt Tiere sollten nicht angefasst werden, da sie sich wehren könnten. Das angefahrene Wild darf nicht von der Unglücksstelle entfernt werden, da dies strafrechtliche Folgen haben kann.
Quelle: Stadt Pirmasens | Foto:Engelmann-Promotion (Canva)
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