Pirmasens – Bürger-Service-Center bietet ab sofort auch digitale Passbilder an

Seit August werden bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert. Ab sofort können diese auch direkt im Bürger-Service-Center erstellt werden.
Kunden können während ihres Termins im BSC am Exerzierplatz sowohl ein Lichtbild fertigen lassen, als auch das eigentliche Ausweisdokument beantragen. Nachdem es in den vergangenen Wochen bundesweit noch technische Probleme gab die an der Fotobox erstellten Bilder an die Fachanwendung zu übertragen, sind diese nun behoben.
Die Kosten in Höhe von sechs Euro für das biometrische Foto werden mit den Gebühren für den neuen Pass oder Ausweis direkt bezahlt. Das Bild wird dem Kunden nicht ausgedruckt zur Verfügung gestellt, sondern direkt verschlüsselt digital in das System übermittelt. Das Aufnahmegerät ist höhenverstellbar und damit auch für Kinder und beeinträchtige Personen nutzbar.
Termine im Bürger-Service-Center können online vereinbart werden: https://terminvergabe.stadt-pirmasens.de/
Die Erstellung digitaler Lichtbilder ist grundsätzlich auch außerhalb der Behörde durch einen zertifizierten Dienstleister, beispielsweise einen Fotografen, möglich. Diese verfügen über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde. Eine Liste der bereits angebundenen Unternehmen ist im Internet abrufbar: www.alfo-passbild.com In Pirmasens sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadtverwaltung (ohne Gewähr) folgende Anbieter zertifiziert: Fotostudio Müller, Hauptstraße 84, Foto Quick, Hauptstraße 2, Film- und Fotostudio Andreas Groß, Rupprechtstraße 9 sowie die beiden dm-Drogerie-Märkte in der Bitscherstraße 85 und Zweibrücker Straße 149.
Auf einen Blick: Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt bei Personen bis zum 23. Lebensjahr 22,80 Euro und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37 Euro. Für die Ausstellung eines Reisepasses wird bei Personen bis zum 23. Lebensjahr eine Gebühr von 37,50 Euro und ab dem 24. Lebensjahr von 70 Euro erhoben. Bei der Erstellung eines digitalen Lichtbildes direkt in der Behörde erhöht sich die Gebühr einmalig um sechs Euro.
Hintergrund: Zum 1. Mai 2025 ist eine umfangreiche Reform des Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten. Damit haben sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend geändert. Bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente werden ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert. Diese Regelung gilt auch für Aufenthaltstitel, die von der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Bis Ende Juli galt noch eine Übergangsfrist. Ziel der Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulation zu verhindern. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.
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