Neustadt /Wstr. – Stadtrat: Für übergroße Autos wird das Anwohnerparken teurer

Für Fahrzeuge, die länger als fünf Meter sind, müssen Anwohnerinnen und Anwohner künftig mehr für einen Parkausweis bezahlen.
Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen. Der Betrag hängt davon ab, in welcher der drei Zonen in der Innenstadt sie abgestellt werden.
Für Zone 1 werden pro Jahr nun 240 Euro fällig, für die anderen beiden Zonen je 120 Euro. Für Autos, die kürzer sind, gelten wie bisher 180 Euro beziehungsweise 90 Euro. Selbst große Familienautos (beispielsweise VW Passat, BMW X5, Audi A6) sind kürzer als 5 Meter und fallen in die letztere Kategorie, bei der sich nichts ändert.
Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, wie beispielsweise Wohnmobile, erhalten grundsätzlich keinen Bewohnerparkausweis mehr.
Zur Begründung heißt es unter anderem: Wohnmobile dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und nicht der Sicherstellung der täglichen Mobilität.
Darüber hinaus verfolgt die Anpassung der Gebührenstruktur weitere Ziele, wie die Förderung der Nutzung von privatem Stellraum, eine Reduzierung des Missbrauchs durch unzutreffende Angaben bei der Antragstellung (z.B. Nachweise privater Stellplätze, Art der Fahrzeuge) oder die Stärkung von Alternativen zum eigenen Pkw und damit letztlich eine spürbare Entlastung der Innenstadt.
Zur Vereinfachung des Verfahrens sollen Bewohnerparkausweise künftig nur noch mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben werden. Wobei davon auszugehen ist, dass sich durch die Neuregelung die Anzahl reduzieren wird.
Möglich machen diese Änderungen neue Vorgaben von Bund und Land, wonach die Stadt Neustadt die Gebühren für Parkausweise selbst regeln kann. Berücksichtigung werden sie auch im neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept finden, das derzeit in Arbeit ist.
Aktuell gibt es in Neustadt 985 Bewohnerparkausweise. Bewirtschaftet werden ausschließlich Flächen in der Innenstadt.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
23. November 2025
31. Dezember 2024
10. Januar 2024
21. Dezember 2024
14. Dezember 2023
29. Juni 2025
15. März 2026
22. Juni 2020
29. November 2025
5. Juli 2023
8. April 2021
31. Juli 2023
9. Juni 2020
8. Mai 2023
2. Dezember 2025
9. November 2025
28. November 2025
13. April 2021
19. Januar 2025
29. November 2023
15. Juli 2023
20. März 2023
11. April 2023
28. November 2025
14. Mai 2024
6. Februar 2024
10. August 2025
10. Juli 2023
9. August 2023
13. Dezember 2024
1. Februar 2025
19. Juni 2023
24. Januar 2026
19. Juli 2025

