Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
8. Januar 2026
7. Januar 2026
Events
Susan Ebrahimi & Wolf Giloi
16. Januar 2026 - 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
14. September 2023
20. Oktober 2023
24. Juli 2023
13. Januar 2025
4. Mai 2025
26. Januar 2025
29. Dezember 2024
21. Juli 2023
16. November 2025
5. Juni 2025
29. November 2025
25. April 2023
22. Dezember 2024
30. April 2020
18. Juli 2023
13. August 2024
21. Juni 2024
23. Juli 2025
18. Januar 2025
14. September 2023
27. Januar 2025
11. September 2024
29. Januar 2025
14. September 2023
18. Februar 2021
26. November 2025
1. Dezember 2025
8. September 2023
21. März 2023
6. Dezember 2024
30. Juni 2023
11. April 2023
10. März 2025

