Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
27. Juli 2025
28. April 2021
14. August 2023
22. Februar 2025
8. April 2024
5. Februar 2021
27. März 2023
26. Mai 2025
31. Mai 2025
13. Dezember 2024
30. August 2025
28. Juni 2025
14. Juli 2023
24. Juli 2025
6. April 2026
31. August 2023
28. Dezember 2025
20. Juli 2025
9. Februar 2026
1. Mai 2025
8. April 2021
25. Januar 2021
23. März 2023
2. Februar 2025
2. Dezember 2025
4. September 2024
3. August 2021
18. Juli 2023
2. Juli 2025
10. August 2025
17. November 2021
29. August 2023
30. Januar 2026
6. April 2023



