Landau – Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlich

Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen.
Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich
- erstmalige Bebauung,
 - Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss,
 - Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche,
 - Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,
 - Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland).
 
Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch Verkauf) fallen nicht hierunter. Das jeweilige Finanzamt erhält über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich Kenntnis von den Grundbuchämtern.
Fristen für die Abgabe der Änderungsanzeige.
Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, waren bis zum 31.12.2024 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Im Jahr 2024 eingetretene Änderungen waren bis zum 31.03.2025 zusammengefasst anzuzeigen.
Auch bei steuerbefreiten Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden und öffentlich gefördertem Wohnraum war jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen, die in einem Kalenderjahr bis einschließlich 2024 eingetreten ist, innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Bei Änderungen, die ab dem Kalenderjahr 2025 eingetreten sind bzw. eintreten, endet die Frist für sämtliche Änderungen einheitlich am 31.03 des jeweiligen Folgejahres. Die Änderungen sind zusammengefasst anzuzeigen.
Wie muss die Änderung übermittelt werden?
Die Änderungen müssen grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dies ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich: https://www.elster.de. Das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ steht dort zur Verfügung.
Wenn bereits für die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Feststellungserklärung ELSTER genutzt wurde, können mit Hilfe der „Datenübernahme“ die Daten aus dieser Erklärung in eine neue Feststellungserklärung übernommen, punktuell angepasst und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung: https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden/grundsteuerreform
Quelle: Stadt Landau
Aktuelle Beiträge
31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Events
„Time Traveler“ Ute Lemper & Band
8. November 2025 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
1. März 2025
15. August 2023
31. März 2025
17. Januar 2024
21. Juli 2025
8. März 2025
10. Dezember 2024
30. März 2025
6. April 2023
23. November 2023
18. Dezember 2023
14. Dezember 2024
29. Mai 2025
29. Januar 2025
21. April 2024
28. Dezember 2024
6. November 2021
12. April 2025
10. Mai 2023
8. Juni 2025
27. Juli 2025
1. März 2024
2. Oktober 2025
30. Oktober 2023
14. April 2024
13. April 2024
21. Juni 2025
22. Juni 2025
1. Juli 2021
3. Juli 2023
26. Oktober 2023
13. Juli 2025
23. Februar 2025
28. Juni 2023
9. Juni 2025
12. Juli 2022
8. April 2025
			
			
			
			