Kaiserslautern – Leitplanken für den Turbo

Bauausschuss setzt Leitlinien für neues Wohnungsbaugesetz fest
Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Damit haben alle Gemeinden nun die Möglichkeit, durch die Änderungen des Baugesetzbuchs und die Einführung des sogenannten Wohnungsbauturbos (§ 246e Baugesetzbuch), insbesondere durch die Erweiterung von Befreiungs- und Abweichungsregelungen bei der Zulässigkeit von Bauvorhaben schneller und flexibler Wohnraum zu schaffen.
Im Wesentlichen geht es darum, bisher erforderliche Baurechtsverfahren zu entlasten bzw. so zu beschleunigen, dass Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden kann.
Die zusammengefassten Kerninhalte der Änderungen des Baugesetzbuches sind:
1. Grundlegende Erleichterungen bei Befreiungen von den Festsetzungen von bestehenden Bebauungsplänen in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
2. Möglichkeiten für Abweichungen von dem Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung bei Gebieten im unbeplanten Innenbereich in Einzelfällen oder mehreren vergleichbaren Fällen,
3. Befristete Abweichungsmöglichkeiten von Vorschriften des Baugesetzbuchs (bis Ende 2030), wenn es um Wohngebäude und infrastrukturell dazu gehörende Nutzungen (Läden etc.) geht, u. a. auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
In der Sitzung am 27. Januar hat der Bauausschuss, nach der Verweisung der Thematik aus der Stadtratssitzung vom 15. Dezember, über die Grundhaltung der Stadt Kaiserslautern zum neu eingeführten Wohnungsbauturbo diskutiert und Festlegungen zum Umgang mit der Anwendung der neuen Regelungen getroffen.
Es wurde der Beschluss gefasst, die Gesetzesänderung nicht im Außenbereich und nicht in Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden. Zudem sollen in Gebieten mit Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen die Wohnungsbau- und Wohnraumsicherungserleichterungen ebenfalls nicht angewendet werden. Für alle anderen städtebaulich wichtigen Flächen soll, wie bisher, im Bedarfsfall ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. In den Fällen der vorgesehenen Anwendung der „Wohnungsbauturboregelungen“ erfolgt die gesetzlich erforderliche Zustimmungs- bzw. Ablehnungsentscheidung bei beantragten Projekten durch den Stadtrat als kommunales Entscheidungsgremium.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
9. Februar 2026
9. Februar 2026
9. Februar 2026
Events
Faschingsfreitag in Speyer 2026
13. Februar 2026 - 19:31 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
3. Juli 2023
24. April 2020
24. Februar 2025
16. November 2025
10. Januar 2026
26. April 2025
20. Juli 2023
14. Juli 2023
19. Dezember 2022
2. Februar 2025
28. März 2025
21. April 2024
26. September 2023
18. August 2023
26. Juni 2020
9. Februar 2026
29. September 2025
25. Januar 2026
18. November 2025
23. Mai 2025
19. Januar 2025
29. Januar 2026
12. Juli 2023
23. März 2021
1. Dezember 2025
10. August 2023
24. Februar 2024
31. Januar 2022
2. Dezember 2025
12. August 2025
16. Dezember 2024
28. Juli 2023
10. Juli 2021
20. September 2025


