Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 07:15 Uhr Klar
Gefühlt 5°
Wind 2 km/h
Luftfeuchte 89 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
14. September 2026
14. September 2026
14. September 2026
14. September 2026
Events
Zukunftssturm und letzte Romantik – Pfalzphilharmonie Kaiserslautern
16. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
17. August 2023
23. November 2023
10. Juli 2023
20. September 2025
19. Januar 2025
6. August 2026
22. November 2025
24. August 2023
16. August 2023
31. August 2023
30. März 2023
17. August 2025
22. August 2026
18. April 2023
26. Oktober 2025
3. Februar 2025
1. März 2025
29. Januar 2021
20. Februar 2025
30. August 2026
11. Juni 2025
5. April 2023
3. Juli 2023
30. März 2025
4. Februar 2025
19. April 2026
14. Juli 2023
21. November 2025
18. Juli 2023
29. November 2025
29. November 2023
28. Juni 2026
24. Dezember 2024
16. März 2025
15. September 2026
15. März 2023
15. November 2025
27. Dezember 2025
27. Mai 2024
9. Mai 2025




