Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
23. Juli 2026
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
12. September 2026 - 10:00 Uhr bis 13. September 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
3. Februar 2026
14. Dezember 2024
13. August 2025
15. August 2023
17. Januar 2025
24. Dezember 2025
26. Oktober 2025
1. Dezember 2020
1. Dezember 2025
4. März 2024
2. Dezember 2025
29. März 2023
23. Februar 2025
23. März 2025
5. Januar 2024
25. Januar 2025
10. Juli 2026
6. November 2023
17. Januar 2025
20. September 2025
22. Juni 2025
18. Juli 2026
8. Oktober 2024
14. Mai 2024
25. Oktober 2025
28. Juni 2023
15. November 2023
13. Dezember 2024
28. November 2025
26. Juli 2023
30. Mai 2026
18. Juli 2023





