Agentur für Arbeit – Kindergeld ab 18 Jahren: Viele Familien haben weiter Anspruch

Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein
Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des OnlineKindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds.
Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein
Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse – idealerweise online
– zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder zu finden
Quelle: Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
Events
CountryToGo – AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
4. Juli 2026 - 16:30 Uhr bis 18:15 Uhr
BUNT GEMISCHT
5. Februar 2021
15. Juni 2025
4. Januar 2024
21. Juli 2025
29. November 2025
5. April 2023
18. Januar 2025
14. August 2024
27. November 2023
7. März 2026
26. August 2024
7. Dezember 2025
27. Juli 2025
18. Juli 2023
20. Januar 2025
16. Januar 2024
26. Juli 2025
20. November 2023
1. Dezember 2025
22. Juni 2023
20. Juni 2023
20. Juli 2023
6. November 2021
26. Januar 2025
29. Februar 2024
8. August 2023
29. Juni 2025
6. April 2023
2. Dezember 2025
21. Juli 2024
2. Juli 2023
2. August 2023
10. Juli 2023
28. Juni 2021
8. September 2024
1. Dezember 2025
24. Januar 2025
20. März 2023




