Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens | Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein.
Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgebende bei elektronischer Anzeige Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das Jahr 2026 wurden die Staffelbeträge erhöht.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichtenarbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
21. April 2026
Events
„Was vom Winter bleibt“ – Ausstellung von Stefano Cattaneo und Anja Klos
13. Februar 2026 - 18:00 Uhr bis 24. April 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
24. Dezember 2025
30. März 2025
12. Juli 2023
28. November 2025
15. Juni 2025
22. Juni 2020
10. August 2023
20. März 2023
3. Mai 2024
31. Juli 2023
17. Januar 2024
27. Juli 2023
17. April 2024
20. August 2021
15. November 2024
25. Januar 2025
17. März 2023
22. Februar 2025
9. August 2023
26. April 2025
12. April 2026
16. Januar 2025
16. August 2025
1. Februar 2025
20. März 2023
13. September 2025
27. November 2023
9. Juni 2021
15. März 2021
14. September 2023
23. November 2025
18. Juli 2023
8. Juli 2024
4. Januar 2025
12. April 2024
10. Juli 2023
3. August 2025


