Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
16. Juni 2026
Events
Villenrundfahrt Busfahrt durch Zweibrücken
27. September 2026 - 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
4. Januar 2024
3. April 2023
18. Februar 2024
3. Januar 2024
1. Dezember 2025
23. Januar 2025
13. Juli 2021
17. September 2024
18. Mai 2025
18. November 2024
15. Juli 2023
20. März 2025
21. November 2024
11. Oktober 2025
7. Juni 2026
24. Februar 2025
11. November 2024
30. Mai 2026
10. Mai 2023
21. Juli 2022
10. Juli 2023
18. Januar 2026
19. April 2026
19. Juni 2023
25. Juli 2023
21. Juli 2024
2. Juni 2022
15. Dezember 2024
14. August 2020
28. Dezember 2025
18. Juli 2025
10. August 2025




