Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Wetter in Kaiserslautern Stand 22:00 Uhr Bedeckt
Gefühlt 22°
Wind 8 km/h
Luftfeuchte 50 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
15. September 2026
15. September 2026
15. September 2026
Events
Berlioz, Beethoven, Brahms
4. Dezember 2026 - 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. März 2026
4. Februar 2022
26. April 2025
25. Juli 2023
17. Januar 2026
31. Juli 2023
19. April 2023
21. März 2023
29. Januar 2021
11. April 2026
20. Mai 2025
5. April 2026
10. Juli 2023
2. Dezember 2025
8. September 2024
1. Dezember 2025
18. Juli 2023
12. Juli 2023
3. Juli 2023
10. November 2025
25. Juli 2026
29. November 2025
1. Dezember 2025
7. August 2023
1. März 2025
21. September 2025
21. November 2024
15. Januar 2021
9. Mai 2025
22. Februar 2026
29. September 2023



