Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
23. Februar 2025
9. Februar 2023
9. März 2025
13. August 2023
8. April 2025
15. August 2023
13. April 2025
1. August 2023
14. August 2020
22. März 2021
27. März 2023
15. November 2024
12. März 2024
24. Juli 2023
23. August 2023
11. November 2024
15. März 2023
1. Juli 2021
6. Mai 2024
1. August 2023
13. Oktober 2023
24. Juli 2023
10. Dezember 2024
12. Januar 2024
17. September 2024
19. August 2024
1. August 2023
16. März 2021
27. Juli 2023
13. April 2025
13. April 2021
20. März 2023
6. April 2025
13. Januar 2025
17. Januar 2025
15. August 2023
27. November 2024
10. Mai 2024
17. Juli 2023