Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
24. Dezember 2025
24. Dezember 2025
23. Dezember 2025
Events
Fruchthalle Kaiserslautern – Mit Musik und Tanz ins neue Jahr
31. Dezember 2025 - 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. August 2023
5. Mai 2025
2. September 2025
28. November 2025
15. März 2025
21. Juli 2023
29. November 2025
1. Dezember 2025
18. Dezember 2023
29. März 2025
18. Februar 2024
26. Juni 2020
2. Februar 2025
16. August 2025
13. Juli 2025
21. April 2025
17. August 2025
12. Juli 2025
25. Juli 2023
9. März 2025
3. Mai 2025
10. Januar 2024
8. Februar 2025
6. April 2021
26. Oktober 2025
16. April 2025
19. Dezember 2025
13. August 2024
1. Januar 2025
16. Dezember 2023
31. August 2023
27. September 2024
15. März 2023
17. Januar 2025
20. November 2025

