Job-Scamming: Wenn die vermeintliche Traumstelle zur Identitätsfalle wird

Kriminelle nutzen gefälschte Stellenanzeigen, um an sensible Daten zu kommen. Gerade aktuell: Das „Task Scamming“, das zusätzlich zu einem hohen finanziellen Schaden führen kann.
Die bewährte Masche: Identitätsdiebstahl durch Video-Ident
Hierbei werden Bewerber:innen aufgefordert, im Rahmen des Bewerbungsprozesses ein Video-Ident-Verfahren bei einer Partnerbank durchzuführen, angeblich zur Verifizierung ihrer Identität oder zur Eröffnung eines Verrechnungskontos. Die Kriminellen nutzen die auf den Namen der Betroffenen eröffneten Konten für Geldwäsche oder als Empfängerkonten für Fake-Shops.
Task Scamming (Vorkasse-Betrug)
Der Vorkasse-Betrug, „Task Scam“ genannt, zielt direkt auf die finanzielle Schädigung der Betroffenen ab. Der Erstkontakt erfolgt fast immer über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder SMS. Geboten werden sehr leicht klingende, lukrative Tätigkeiten, oft im Home-Office, wie das Bewerten von Produkten, Hotels oder „Liken“ von YouTube-Videos oder Social-Media-Posts. Zunächst erhalten die Angeschriebenen für die ersten einfachen Aufgaben tatsächlich kleine Auszahlungen. Dies dient dazu, Vertrauen aufzubauen und die Seriosität vorzutäuschen. Für vermeintlich besser bezahlte Aufgaben oder eine „Gehaltserhöhung“ werden die Betroffenen anschließend dazu aufgefordert, selbst Geld in Vorkasse (Anzahlung) zu leisten, beispielsweise über Krypto-Apps oder dubiose Plattformen. Es wird der Eindruck eines schnellen Aufstiegs erzeugt. Das versprochene Guthaben wird jedoch nie ausgezahlt, die Vorauszahlungen sind verloren. Die Schadenssummen können hierbei mehrere zehntausend Euro betragen. Auch bei dieser Masche werden persönliche Daten wie Ausweiskopien, Kontodaten und Steuer-IDs erbeutet.
Warnsignale für Job-Scamming
- Kommunikation nur per Messenger: Der gesamte Bewerbungsprozess läuft ausschließlich über WhatsApp, Telegram oder E-Mail, ohne jeglichen persönlichen Kontakt (Telefonat, Videokonferenz mit echter Person oder Treffen).
- Zu einfache/lukrative Aufgaben: Die versprochenen Verdienstmöglichkeiten sind unrealistisch hoch für die verlangten einfachen Tätigkeiten (Liken, Bewerten, einfache Klicks). Sätze wie „Verdienen Sie 300 Euro täglich – ganz bequem von zu Hause!“ sollten skeptisch machen.
- Identitätsprüfung vor Vertrag: Es wird eine Identitätsverifizierung (z. B. Video-Ident-Verfahren) oder die Eröffnung eines Bankkontos verlangt, bevor man einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Kein seriöses Unternehmen verlangt im Bewerbungsprozess die Eröffnung eines Bankkontos, um die Identität zu prüfen.
- Forderung nach Vorkasse: Man soll eigenes Geld einzahlen oder vorstrecken, um Aufgaben freizuschalten, Materialien zu kaufen oder das Gehalt zu erhöhen. Aber: Niemals muss man für einen Job bezahlen, um bezahlt zu werden.
- Anfrage sensibler Daten per Chat/E-Mail: Es werden Ausweiskopien, Kontodaten (IBAN), Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummern über unsichere Kanäle wie Messenger oder einfache E-Mails abgefragt.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Wenn man persönliche Daten übermittelt oder ein Konto eröffnet hat:
- Bank und Konto: Hier sollte man umgehend seine Bank kontaktieren, das neu angelegte Konto sperren lassen und die Bank darüber informieren, dass man Opfer eines Job-Scamming-Vorfalls geworden ist, bei dem die eigene Identität missbraucht wurde.
- Polizei: Wir empfehlen Anzeige bei der Polizei wegen Identitätsdiebstahls und Betruges zu erstatten. Hierfür sollte man alle Kommunikationswege (E-Mails, Chats, WhatsApp-Nachrichten) dokumentieren und diese der Polizei übergeben.
- Der Notfall-Check der Verbraucherzentralen hilft, den Überblick zu behalten. Diese Checkliste zeigt Schritt für Schritt, wie man vorgeht: von der Beweissicherung über die Kontaktaufnahme mit Bank und Polizei bis hin zur Strafanzeige. So wird der Schaden begrenzt und man schützt sich vor weiterem Missbrauch.
- Weitere Schäden: Wenn man Kopien seines Ausweises versendet hat, kann man einen kostenlosen Identitätsdiebstahl-Warnhinweis bei Auskunfteien wie der SCHUFA hinterlegen.
VZ-RLP
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