Grenzwert für THC im Straßenverkehr

Nach Cannabis-Legalisierung
txn. Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundesrat Anfang Juli eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt: Der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) im Blutserum von Autofahrern wurde von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 ng/ml erhöht. Die Anpassung entspricht etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und soll die Rechtsprechung vereinfachen sowie eine klarere Linie im Umgang mit THC im Straßenverkehr schaffen.
„Trotz der neuen Grenzwerte bleibt die Gesetzgebung für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren jedoch weiterhin streng“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Für beide Gruppen gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer.“ Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Werden Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr erwischt, wird es noch teurer: Mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sind die Konsequenzen. Wer bereits Punkte in Flensburg hat, muss bis zu 1.500 Euro zahlen und mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. „Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, gefährdet zudem seinen Versicherungsschutz“, weiß Johannssen. „Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder sogar vollständig versagen.“
Wie schnell der THC-Grenzwert nach dem Konsum abfällt, hängt von diversen Faktoren an. Die Häufigkeit des Konsums spielt ebenso eine Rolle wie der individuelle Stoffwechsel. Direkt nach dem Konsum liegt der THC-Wert bei rund150 ng/ml. In der Regel sinkt er innerhalb von acht Stunden auf unter 1 ng/ml. Personen, die häufig oder dauerhaft konsumieren, können jedoch über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte THC-Konzentration aufweisen.
Weitere Informationen auch unter www.itzehoer.de
txn-Foto: Adin/adobestock/Itzehoer
Schlagwörter: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Cannabis-Legalisierung, txn|
Aktuelle Beiträge
17. April 2026
Events
Sascha Salvati | Modern Country Night
12. September 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
26. April 2023
25. Januar 2025
5. Juli 2023
20. Dezember 2025
17. Juli 2025
9. November 2021
10. März 2021
15. Dezember 2025
24. Juli 2023
4. April 2020
23. November 2025
3. Januar 2025
8. September 2024
15. März 2025
28. November 2025
10. Juli 2023
10. August 2025
14. August 2020
28. September 2025
12. Juli 2023
1. September 2024
7. September 2025
12. August 2025
30. September 2024
6. September 2025
6. April 2021
11. Dezember 2023
31. Januar 2025
8. November 2025
20. April 2021
22. Juni 2025
26. Dezember 2025
26. Juli 2025
29. März 2025
4. Januar 2024
23. Februar 2026
21. Juli 2023
9. Juni 2021
20. Januar 2025



