Wohngebäudeversicherung

Was tun bei Beitragsanpassungen?
- Viele Wohngebäudeversicherer haben in den letzten Jahren die Beiträge erhöht.
- Die Verbraucherzentralen erreichen immer wieder Anfragen, inwieweit Beitragserhöhungen zulässig sind.
- Ein Anbieterwechsel oder die Vereinbarung eines Selbstbehaltes können helfen, die Beitragsbelastung möglichst gering zu halten.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jede:n Hauseigentümer:in ein Muss. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude. Wer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, dem flattert womöglich ein Schreiben seines Versicherers ins Haus, dass der aktuelle Beitrag angepasst wird.
„Uns erreichen regelmäßig Anfragen von verunsicherten Verbraucher:innen, die sich fragen, ob eine entsprechende Erhöhung hinzunehmen ist und wie ihre Rechte sind“, berichtet Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.
Die Beitragsanpassungen haben jedoch einen Hintergrund. Wohngebäude werden in der Regel zum gleitenden Neuwert versichert. Die Beitragszahlungen wendet der Versicherer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Gesamtkalkulation auf, um im Schadensfall einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ein Anpassungsfaktor, welcher sich nach der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung bemisst, wird jährlich herangezogen, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wiederherstellungswert des Hauses widerspiegelt. Schadensregulierungskosten wie etwa Materialkosten und Handwerkerkosten sind in den letzten Jahren gestiegen. Aus diesem Grund verfügen Anbieter von Wohngebäudeversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen über Anpassungsklauseln, um sich eine Beitragsanpassung vorzubehalten. Die Beiträge verteuern sich also, weil es nach einem Schaden immer teurer wird, ein Haus nach gleicher Art und Güte wiederaufzubauen.
Wer eine Beitragsanpassung ablehnt, dem droht eine Unterversicherung und gegebenenfalls auch die Kündigung der bisherigen Police durch den Versicherer. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden. Denn bei einem Neuantrag müssen Kund:innen angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Unter diesen Umständen würde ein neuer Versicherer das Gebäude meist nur zu einer höheren Prämie, mit einem höheren Selbstbehalt oder möglicherweise überhaupt nicht versichern.
Die gute Nachricht: Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften sind enorm. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich.
Die Stiftung Warentest bietet Testberichte unter https://www.test.de.
„Auch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann dazu beitragen, die Beitragsbelastung möglichst gering zu halten“, so Follmann.
Aufgrund des Klimawandels nehmen Naturkatastrophen immer mehr zu und insbesondere Starkregenereignisse können überall auftreten. Trotz aller Einsparbemühungen sollten Verbraucher:innen auf den wichtigen Baustein Elementarschutz bestehen. Dieser sichert als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung gegen Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau ab, welche nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.
Fragen rund um Wohngebäudeversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 126.
Quelle: Stiftung Warentest
Aktuelle Beiträge
Events
„30 Years Later“ Tour | One Night of Dire Straits – Tribute Show
3. Mai 2026 - 19:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
17. Juni 2024
2. Dezember 2025
7. August 2023
22. Februar 2026
8. April 2024
19. August 2024
28. August 2023
11. November 2024
13. Oktober 2023
14. August 2023
5. Juli 2023
20. April 2021
30. März 2025
23. November 2025
21. November 2024
25. Januar 2026
19. Februar 2021
3. Februar 2026
13. Dezember 2025
25. Januar 2026
17. April 2023
27. März 2023
16. Februar 2026
10. Dezember 2024
9. Februar 2023
22. Februar 2025
3. August 2021
10. Dezember 2024
24. Juli 2023
27. Juli 2025
10. Januar 2026
10. Januar 2025
26. November 2025



