Urteil gegen die Deutsche Glasfaser

Landgericht Bochum untersagt irreführende Angaben zur Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen / Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz setzt BGH-Rechtsprechung durch
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Streit um die Laufzeit von Glasfaserverträgen einen wichtigen Erfolg gegen die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erzielt. Das Landgericht Bochum hat der Klage der Verbraucherzentrale mit Anerkenntnisurteil vom 15.05.2026 (Az. I-16 O 34/26) vollumfänglich stattgegeben. Danach darf die Deutsche Glasfaser gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr behaupten, die vertragliche Mindestlaufzeit beginne erst mit der technischen Freischaltung oder Aktivierung des Glasfaseranschlusses. Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist der rechtliche Vertragsschluss. Dieser erfolgt regelmäßig mit Zugang der Auftragsbestätigung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern – nicht erst mit der technischen Freischaltung oder Aktivierung des Glasfaseranschlusses.
„Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darf die gesetzliche Begrenzung der Vertragslaufzeit nicht durch jahrelang verzögerte Vertragsannahmen oder technische Aktivierungen umgangen werden“, so Stefan Brandt, Referent kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Untersagt wurden insbesondere Aussagen, wonach die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung beginne oder eine vorzeitige Kündigung „systemseitig nicht möglich“ sei. Grundlage der Entscheidung war ein von der Verbraucherzentrale abgemahnter Fall, in dem ein Verbraucher bereits im Oktober 2021 einen Glasfaseranschluss bestellt hatte. Die technische Aktivierung erfolgte jedoch erst fast vier Jahre später, und der Verbraucher versuchte vergeblich, sich durch ordentliche Kündigung vom Vertrag zu lösen.
„Das Urteil bestätigt, dass sich der Beginn der gesetzlichen Mindestvertragslaufzeit nicht wegen einer späteren Freischaltung des Anschlusses verschiebt“, erklärt Brandt. „Verbraucherinnen und Verbraucher wurden teilweise über Jahre an Verträge gebunden, obwohl der Anschluss noch gar nicht nutzbar war.“
Die Entscheidung setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent um. Der BGH hatte bereits mit Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) klargestellt, dass die nach dem Telekommunikationsgesetz zulässige Mindestvertragslaufzeit mit dem rechtlichen Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der tatsächlichen Bereitstellung des Anschlusses.
„Wir haben die Deutsche Glasfaser lange vor dem BGH-Urteil mehrfach auf erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich der Vertragslaufzeiten hingewiesen“, so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte die Deutsche Glasfaser auch im Februar 2026 wegen der beanstandeten Praxis abgemahnt. Die Verbraucherzentrale beanstandete insbesondere, dass Verbraucher:innen trotz jahrelanger Ausbauverzögerungen weiterhin an langfristige Verträge gebunden blieben und Kündigungen zurückgewiesen wurden. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab das Unternehmen nicht ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Bochum.
„Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für den Glasfasermarkt“, so Brandt weiter. „Es setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent um und verdeutlicht, dass die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit nicht durch eine spätere technische Aktivierung des Anschlusses hinausgeschoben werden kann.“
Quelle: VZ-RLP | Foto: Henrik 5000 / Adobe Stock
Aktuelle Beiträge
24. August 2026
24. August 2026
24. August 2026
Events
Hoffnung hat einen Klang
6. September 2026 - 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
3. Mai 2025
23. März 2021
20. Mai 2025
22. Februar 2025
30. September 2021
17. April 2023
28. November 2025
17. Mai 2024
28. Juli 2026
13. Januar 2025
21. Juli 2023
18. Februar 2022
2. Dezember 2025
19. Juni 2023
9. Mai 2024
24. Juli 2023
22. Januar 2021
14. September 2025
24. Januar 2025
8. August 2023
21. Juli 2024
26. Juli 2026
14. Juli 2023
18. Januar 2025
28. Juli 2023
26. Oktober 2023
29. August 2023
22. Januar 2025
25. Januar 2025
8. November 2025
3. Januar 2025





