Tester kritisieren zu viel Zucker in Erfrischungsgetränken

Der große Limo-Check der Stiftung Warentest
Zitrus-Limonaden sind zu süß, teils auch schadstoffbelastet oder irreführend gekennzeichnet. Das zeigt die Untersuchung der Stiftung Warentest von 29 Produkten. Nur drei Limonaden erhielten die Note Gut – und ausgerechnet Fanta patzt in der Schadstoffanalyse.
Bis zum Frühjahr 2024 sollten Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten. Obwohl diese Vorgabe nun weggefallen ist und Hersteller mit deutlich weniger Zucker arbeiten dürften, verwenden die meisten weiterhin überzuckerte Rezepturen. „Limos könnten heute deutlich weniger süß sein, sind es aber meist nicht. Das schlägt sich negativ in unserem Testergebnis nieder“, erklärt Janine Schlenker, Projektleiterin bei Stiftung Warentest.
Limonaden mit Süßstoffen schmecken oft noch süßer als ihre gezuckerten Pendants. „Süßstoffe machen die Getränke geschmacklich übersüß. Wir sehen diese Zusatzstoffe kritisch, weil man sich Süße so nicht abgewöhnt“, sagt Schlenker.
Der Test offenbart weitere Schwachstellen: erhöhte Chloratgehalte bei Fanta Orange und Fanta Zero Sugar Orange. Glücksgefühle Mandarange und Paulberger Lemon fallen wegen Kennzeichnungsmängeln auf.
Immerhin: Sechs Produkte überzeugen geschmacklich. Ihr Geheimnis liegt im Fruchtsaftanteil von neun bis 20 Prozent, der für einen aromatischen Fruchtgeschmack sorgt. Klare Zitronen-Limonaden ohne Saftanteil schmecken dagegen oft künstlich.
„Limonade sollte durch Zusetzen von Vitaminen kein gesundes Image verpasst bekommen. Sie bleibt eine Nascherei und sollte bewusst, als Süßigkeit konsumiert werden – nicht als Durstlöscher“, betont die Expertin.
Das Fazit der Stiftung Warentest lautet deshalb: Limonaden nur gelegentlich genießen und dabei zu klassisch gesüßten Varianten mit möglichst wenig Zucker greifen. Für die tägliche Flüssigkeitszufuhr eignet sich Wasser deutlich besser.
Welche sechs Limonaden am besten schmecken, steht in der August-Ausgabe der Stiftung Warentest und unter www.test.de/limonade im kostenpflichtigen Bereich.
Quelle „Stiftung Warentest“
BUNT GEMISCHT
3. Juni 2026
21. Juli 2025
30. März 2023
8. März 2026
13. Mai 2024
2. Oktober 2025
24. Juli 2023
20. September 2025
3. Januar 2025
29. Dezember 2025
16. Januar 2025
29. November 2025
29. März 2026
4. Februar 2022
3. Mai 2025
9. Oktober 2024
16. Januar 2025
21. September 2025
7. Mai 2024
5. September 2023
12. April 2023
28. Juni 2025
22. November 2025
19. Juni 2023
30. Oktober 2023
2. Dezember 2025
3. November 2023
2. März 2025
30. Januar 2026
23. Januar 2025
8. November 2025
21. März 2026
4. Januar 2025


