Sicher mit dem Anhänger unterwegs

txn. Ob Möbel, Fahrräder oder Rasenmäher: Wer sperrige Gegenstände mit dem eigenen Auto transportiert, nutzt gern einen Anhänger. Für kleine, ungebremste Hänger bis 750 kg reicht der normale Pkw-Führerschein aus. Mit der sogenannten B96-Erweiterung dürfen sogar Zugfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 4.250 kg gelenkt werden – dazu zählen Pferdeanhänger und die meisten Wohnwagen. Wer schwere Wohnwagen mit Doppelachse bewegen möchte, braucht den Anhängerführerschein Klasse BE, für den eine zusätzliche Prüfung notwendig ist.
„Eine Haftpflichtversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen für alle Anhänger vorgeschrieben“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen So ist beispielsweise ein Pferdeanhänger über das Zugfahrzeug mitversichert – aber nur, wenn er angekoppelt ist und tatsächlich Pferde oder Sportgeräte transportiert. Werden Möbel geladen, erlischt der Versicherungsschutz über das Zugfahrzeug und der Pferdeanhänger braucht eine separate Haftpflichtversicherung. Je nach Größe und Wert kann sogar eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.“
Vor jedem Fahrtantritt ist es wichtig, die Beleuchtungsfunktionen sowie den Druck der Reifen zu überprüfen. Die Ladung sollte gleichmäßig verteilt und gesichert werden, sodass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutscht. Besonders schwere Lasten sollten am besten über der Achse des Anhängers deponiert werden.
Vorrausschauendes und vorsichtiges Fahren ist insbesondere mit Anhänger das A und O. Innerorts gilt das übliche Tempolimit von 50 km/h, ansonsten sind es maximal 80 km/h, auch auf Autobahnen. Wer schneller unterwegs sein möchte, braucht eine „Tempo-100-Plakette“.
Mehr zum Thema sicheres Fahren sowie wichtige Hinweise zur optimalen Versicherung gibt es auch online unter www.itzehoer.de
txn-Foto: aprior/123rf/Itzehoer Versicherungen
Schlagwörter: Sicher mit dem Anhänger unterwegs, Tipps, txn|
Aktuelle Beiträge
27. Juli 2025
27. Juli 2025
27. Juli 2025
26. Juli 2025
Events
KAI & FUNKY FEAT. BIRTE VOLTA
16. August 2025 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
27. März 2023
17. Mai 2025
19. April 2025
1. März 2025
23. Oktober 2024
1. Juli 2021
18. August 2023
5. Juli 2023
19. März 2024
24. Juli 2023
17. Januar 2025
18. Juli 2023
10. Februar 2021
9. Mai 2024
12. Februar 2024
2. Februar 2025
15. November 2024
9. April 2021
18. Juli 2025
8. Mai 2023
24. Mai 2025
4. März 2024
29. Mai 2025
22. Januar 2025
21. April 2023
21. Dezember 2024
1. August 2023
15. August 2023
10. Mai 2025
12. Juli 2025
16. April 2025
29. Mai 2025
15. Februar 2021
24. Januar 2025