Berufsunfähigkeit bei jungen Menschen

Tipps der Verbraucherzentrale
Wie man den Verlust des Einkommens richtig absichert.
- Wer durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit berufsunfähig wird, kann schnell in große finanzielle Schwierigkeiten kommen.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt dieses Risiko ab. Sie ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung.
- Bei Preisen und Leistungen gibt es erhebliche Unterschiede. Sorgfältige Vergleiche und unabhängige Beratung sind daher unabdingbar.
Gerade für junge Menschen ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wer nach einer Krankheit oder einem Unfall z.B. eine Ausbildung nicht beginnen kann bzw. nicht mehr arbeiten kann, muss deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man diese Versorgungslücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.
„Trotz des hohen Risikos und der drohenden finanziellen Einbußen haben erschreckend wenige Berufstätige eine zusätzliche private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit“, so Renate Schröder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Sie rät, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen, wenn man noch gesund ist. Gerade dann hat man die Chance einen guten Versicherungsschutz mit niedrigen Beiträgen zu bekommen. Neben einem Preisvergleich ist es wichtig, das Kleingedruckte zu studieren. So erfährt man, was die Versicherungsleistung abdeckt und in welchen Fällen die Versicherung zahlt.
Nicht immer ist es leicht, den passenden Vertrag zu finden. Die Gesellschaften bewerten die gesundheitlichen Voraussetzungen, den ausgeübten Beruf oder das riskante Hobby unterschiedlich.
„Bei gleichen Leistungen können die Beitrags- und Leistungsunterschiede 100 Euro pro Monat ausmachen“, so Schröder. „Je nach Vertragsumfang kann man bei der Wahl des falschen Versicherers leicht einige Tausend Euro in den Sand setzen.“
Etliche Versicherungsunternehmen bieten Startertarife an. Diese Angebote sehen vor, dass der Versicherungsnehmer in den ersten Jahren weniger zahlt als bei einem Normaltarif. Später erhöht sich der Beitrag dann deutlich – bei manchen Verträgen gestaffelt, bei anderen auf einen Schlag. Ein solcher Tarif kann sich lohnen, wenn sich ein junger Mensch die Versicherung sonst gar nicht oder erst später leisten kann. Der Startertarif ist aber sicher nicht für alle die beste Lösung, unter anderem weil sich nicht vorhersehen lässt, wie sich das Einkommen entwickelt. Außerdem gilt es beim Startertarif umso mehr, Vertragsklauseln und Fristen zu beachten.
Die Verbraucherzentrale rät beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf folgende Punkte zu achten:
- Die Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann.
- Die Versicherung prüft nicht, ob man mit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
- Die Rente wird ab dem ersten Tag dieses Sechs-Monats-Zeitraums auch rückwirkend gezahlt. Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
- Während der Leistungsprüfung wird der Beitrag auf Wunsch gestundet. In dieser Zeit fällt es oft schwer, die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
- Der Versicherer verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte ohne Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
- Der Vertrag gilt weltweit.
- Bei einer befristeten Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Dort gibt es auch einen Text zum Thema in Leichter Sprache sowie ein Video mit den wichtigsten Fragen und Antworten in Gebärdensprache.
Eine unabhängige Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122. Eine ausführliche Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich. Ratsuchende können einen Termin online vereinbaren. Die Kosten betragen 80 Euro.
VZ-RLP
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