Balkonkraftwerk auf dem Dach

Welcher Versicherungsschutz ist dafür wichtig?
- Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
- Schäden an der Mini-PV-Anlage können über die Hausratversicherung abgedeckt sein.
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch die Anlage verursacht wurden, wie Kurzschlüsse.
Kleine Balkonkraftwerke sind sehr beliebt, weil auch Miet- und Eigentumswohnungen damit ausgestattet werden können. Ein Steckersolar-Gerät kann teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat- und Haftpflichtversicherungen aufgenommen werden. Dazu muss das Gerät der Versicherung gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.
„Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.“ Der Versicherungsexperte rät, die Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit dieses in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Defekt der Anlage oder ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht werden. Auch hier gilt es, im individuellen Fall mit der Versicherung zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt, wie sie beispielsweise durch Kurzschlüsse im Netz verursacht werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden.
Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät und unterstützt bei der Planung und Auswahl einer Photovoltaikanlage. Das Beratungsangebot findet sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause. Beratungstermine können telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600 vereinbart werden.
Antworten auf häufige Fragen zu Steckersolargeräten bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite an.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
10. September 2025
10. September 2025
10. September 2025
10. September 2025
Events
„Hauptsach guud gess“
19. September 2025 - 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Januar 2025
21. Juli 2023
21. Juli 2022
14. September 2023
4. Mai 2025
30. April 2020
13. Oktober 2023
27. März 2023
25. Juli 2023
12. März 2024
16. April 2025
6. September 2025
10. Februar 2025
8. Oktober 2024
7. August 2023
1. Januar 2025
25. Juli 2023
4. Juli 2023
13. Januar 2025
22. Juni 2020
27. Juli 2025
14. August 2020
19. Juli 2025
12. Februar 2021
11. September 2024
26. Februar 2024
28. Dezember 2024
3. Januar 2025
26. Mai 2023
6. Februar 2021
9. August 2023
2. Januar 2025
2. August 2023
12. Dezember 2024
2. August 2023
9. Januar 2024
28. März 2025