Westpfalz – Halloween: „Süßes, Saures – oder Strafanzeige?“

Auch zu Halloween gelten Regeln. Nicht jeder Streich ist harmlos. Wenn am 31. Oktober wieder Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und „Süßes, sonst gibt’s Saures!“ rufen, ist der Gruselfaktor garantiert. Damit die Nacht nicht im echten Schrecken endet, gibt das Polizeipräsidium Westpfalz wichtige Hinweise.
Streiche können strafbar sein: Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto – das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden: Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher kann die Strafe ausfallen, wenn Dinge beschädigt oder zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen – etwa Parkbänke oder Straßenlaternen.
Auch wer bei einem solchen Streich nicht selbst Hand anlegt, sich aber daran beteiligt, beispielsweise indem er andere dazu anstiftet oder sie unterstützt, kann sich strafbar machen.
Eltern sollten sich bewusst sein: Bei missglückten Streichen ihrer Kinder können auch sie haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb ist es ratsam, vorab gemeinsam zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht.
Vorsicht bei Spielzeugwaffen: Pistolen oder Gewehre, die täuschend echt aussehen, sollten bei der Halloween-Tour zu Hause bleiben. Denn was als Teil einer Verkleidung gedacht ist, kann schnell zu gefährlichen Missverständnissen führen. Außenstehende können oft nicht erkennen, ob es sich um eine echte Waffe oder ein Spielzeug handelt. Im schlimmsten Fall löst das einen Polizeieinsatz aus. Zudem ist das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Maske am Steuer? Keine gute Idee! Wer mit dem Auto zur Halloween-Party fährt, sollte die Maske erst am Ziel aufsetzen. Denn hinter dem Steuer muss das Gesicht erkennbar bleiben. Wer es so verdeckt, dass er nicht mehr identifiziert werden kann, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es dafür zwar nicht, doch Masken können auch die Sicht einschränken und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Halloween-Schminke ist dagegen grundsätzlich erlaubt, solange das Gesicht erkennbar bleibt.
So bleibt Halloween sicher:
1. Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche sind.
2. Achten Sie darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder auf ihre Halloween-Tour mitnehmen. Täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen gehören nicht dazu.
3. Begleiten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit bei ihrem Rundgang durch die Nachbarschaft.
4. Niemand sollte sich von Gruppendruck oder Aufrufen in Sozialen Netzwerken zu Straftaten verleiten lassen.
5. Wer mit dem Auto zur Halloween-Party fährt, sollte die Maske erst nach der Fahrt aufsetzen.
Unsere Botschaft ist klar: Der Spaß endet dort, wo andere gefährdet oder geschädigt werden. Dann gibt’s hoffentlich reichlich Süßes – und von der Polizei nichts Saures!
Quelle/ Foto: Polizeipräsidium Westpfalz
Wetter in Kaiserslautern Stand 16:00 Uhr Überwiegend klar
Gefühlt 11°
Wind 8 km/h
Luftfeuchte 65 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
29. Oktober 2026
29. Oktober 2026
29. Oktober 2026
Events
AudaTours Mannheim Audio Tour: Himmlische Höfe und Heilige Steine der Innenstadt
12. April 2026 - 12:00 Uhr bis 31. Dezember 2026 - 14:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
12. Januar 2026
18. August 2023
14. Juli 2023
22. März 2025
27. März 2023
6. Juli 2025
12. Oktober 2026
30. März 2023
2. Dezember 2025
20. Oktober 2026
6. Dezember 2025
14. Dezember 2024
25. Oktober 2026
14. März 2026
13. September 2022
30. März 2023
8. Februar 2025
14. Dezember 2023
20. Oktober 2026
20. Oktober 2026
30. Mai 2026
6. April 2023
21. Juli 2023
5. Februar 2021
29. November 2025
28. November 2025
15. November 2025
12. April 2023
27. April 2023
24. Februar 2024
13. August 2025
20. Oktober 2026
10. August 2023
3. Mai 2024
28. September 2025
31. August 2023
20. April 2026
29. März 2025
4. Juli 2023
20. Oktober 2023
13. Dezember 2025
19. Oktober 2025
8. Februar 2021
17. November 2021

