Westpfalz – Halloween: „Süßes, Saures – oder Strafanzeige?“

Auch zu Halloween gelten Regeln. Nicht jeder Streich ist harmlos. Wenn am 31. Oktober wieder Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und „Süßes, sonst gibt’s Saures!“ rufen, ist der Gruselfaktor garantiert. Damit die Nacht nicht im echten Schrecken endet, gibt das Polizeipräsidium Westpfalz wichtige Hinweise.
Streiche können strafbar sein: Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto – das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden: Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher kann die Strafe ausfallen, wenn Dinge beschädigt oder zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen – etwa Parkbänke oder Straßenlaternen.
Auch wer bei einem solchen Streich nicht selbst Hand anlegt, sich aber daran beteiligt, beispielsweise indem er andere dazu anstiftet oder sie unterstützt, kann sich strafbar machen.
Eltern sollten sich bewusst sein: Bei missglückten Streichen ihrer Kinder können auch sie haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb ist es ratsam, vorab gemeinsam zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht.
Vorsicht bei Spielzeugwaffen: Pistolen oder Gewehre, die täuschend echt aussehen, sollten bei der Halloween-Tour zu Hause bleiben. Denn was als Teil einer Verkleidung gedacht ist, kann schnell zu gefährlichen Missverständnissen führen. Außenstehende können oft nicht erkennen, ob es sich um eine echte Waffe oder ein Spielzeug handelt. Im schlimmsten Fall löst das einen Polizeieinsatz aus. Zudem ist das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Maske am Steuer? Keine gute Idee! Wer mit dem Auto zur Halloween-Party fährt, sollte die Maske erst am Ziel aufsetzen. Denn hinter dem Steuer muss das Gesicht erkennbar bleiben. Wer es so verdeckt, dass er nicht mehr identifiziert werden kann, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es dafür zwar nicht, doch Masken können auch die Sicht einschränken und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Halloween-Schminke ist dagegen grundsätzlich erlaubt, solange das Gesicht erkennbar bleibt.
So bleibt Halloween sicher:
1. Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche sind.
2. Achten Sie darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder auf ihre Halloween-Tour mitnehmen. Täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen gehören nicht dazu.
3. Begleiten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit bei ihrem Rundgang durch die Nachbarschaft.
4. Niemand sollte sich von Gruppendruck oder Aufrufen in Sozialen Netzwerken zu Straftaten verleiten lassen.
5. Wer mit dem Auto zur Halloween-Party fährt, sollte die Maske erst nach der Fahrt aufsetzen.
Unsere Botschaft ist klar: Der Spaß endet dort, wo andere gefährdet oder geschädigt werden. Dann gibt’s hoffentlich reichlich Süßes – und von der Polizei nichts Saures!
Quelle/ Foto: Polizeipräsidium Westpfalz
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