Geschenke richtig umtauschen

Kulanz oder Recht?
txn. Was beim Schenken gut gemeint war, findet nicht immer Gefallen. Viele Verbraucher sind unsicher, wann und wie sie gekaufte Waren umtauschen können. Hier einige Tipps:
Grundsätzlich kommt es darauf an, wo das Geschenk gekauft wurde. „Bei Online-Bestellungen gilt generell ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen“, weiß Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutzunion. „Die Frist beginnt erst, wenn die Ware ankommt.“ Der Widerruf sollte schriftlich formuliert sein, Gründe müssen nicht genannt werden. Manche Händler übernehmen die Kosten für eine Retoure. Wenn der Käufer die Rücksendung bezahlen soll, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Es lohnt deswegen in jedem Fall, sich vor einer Bestellung gründlich zu informieren. Ausgenommen von Recht auf Rückgabe sind verderbliche Waren oder wenn das Geschenk online bei einer Privatperson gekauft wurde.
Ladengeschäfte hingegen sind nicht verpflichtet, Geschenke umzutauschen. Geschieht das dennoch, ist es immer Kulanz des Händlers. Deswegen bei teuren Einkäufen vorher unbedingt nachfragen, ob und wie lange umgetauscht oder zurückgegeben werden kann. Gut ist es, sich schon beim Kauf schriftlich ein Umtausch-Recht zusichern zu lassen.
Wenn die Ware Mängel aufweist, kann sie innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden – egal ob online oder im Laden gekauft.
Für Lieferungen aus dem europäischen Ausland sind die Verbraucherrechte verbessert worden. Hier gilt mittlerweile eine Gewährleistung von zwölf Monaten. Und was viele nicht wissen: Auch bei einer fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitung haftet der Verkäufer.
Wer viel online bestellt, kann sich zusätzlich absichern – mit einer privaten Rechtsschutzversicherung. Meist lassen sich so aufwändige Prozesse vermeiden, denn in der Regel reicht ein Anruf bei der Anwaltshotline der Versicherung, um Fragen zu klären und einen möglichen Streit mit dem Händler zu schlichten.
Weitere Informationen gibt es online unter www.itzehoer.de
txn. Nicht jedes Geschenk löst Freude aus. Wer ein Präsent im Laden umtauschen möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Anders bei Mängeln, hier ist jeder Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet – auch bei reduzierter Ware oder Sonderangeboten.
txn- Foto: Tommaso79/123rf/Itzehoer
Schlagwörter: Geschenke richtig umtauschen, txn|
Aktuelle Beiträge
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
9. Juni 2020
8. Februar 2025
17. Januar 2026
17. April 2025
9. Juni 2021
28. Juli 2023
23. April 2021
25. April 2026
10. August 2023
13. Oktober 2023
6. Dezember 2024
30. Januar 2024
14. Februar 2026
24. Dezember 2024
24. Februar 2025
2. November 2025
11. Mai 2026
23. Januar 2025
11. September 2024
20. Januar 2025
22. Dezember 2025
21. Juli 2023
27. September 2025
30. Juni 2023
9. Mai 2025
7. Dezember 2023
3. August 2025
29. Mai 2025
23. November 2023
22. März 2026
13. April 2024


