Balkonkraftwerk auf dem Dach

Welcher Versicherungsschutz ist dafür wichtig?
- Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
- Schäden an der Mini-PV-Anlage können über die Hausratversicherung abgedeckt sein.
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch die Anlage verursacht wurden, wie Kurzschlüsse.
Kleine Balkonkraftwerke sind sehr beliebt, weil auch Miet- und Eigentumswohnungen damit ausgestattet werden können. Ein Steckersolar-Gerät kann teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat- und Haftpflichtversicherungen aufgenommen werden. Dazu muss das Gerät der Versicherung gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.
„Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.“ Der Versicherungsexperte rät, die Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit dieses in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Defekt der Anlage oder ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht werden. Auch hier gilt es, im individuellen Fall mit der Versicherung zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt, wie sie beispielsweise durch Kurzschlüsse im Netz verursacht werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden.
Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät und unterstützt bei der Planung und Auswahl einer Photovoltaikanlage. Das Beratungsangebot findet sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause. Beratungstermine können telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600 vereinbart werden.
Antworten auf häufige Fragen zu Steckersolargeräten bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite an.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
11. Februar 2026
11. Februar 2026
11. Februar 2026
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. Juli 2023
12. April 2025
2. Mai 2024
20. Januar 2025
30. April 2020
26. März 2025
15. November 2023
13. April 2025
30. Dezember 2025
25. Januar 2026
29. März 2025
10. August 2023
11. Oktober 2024
31. März 2023
31. August 2023
17. April 2025
27. Mai 2021
14. Januar 2022
25. Oktober 2025
8. November 2025
3. Februar 2025
29. November 2025
9. November 2025
23. Februar 2025
8. März 2025
6. April 2025
29. November 2025
9. April 2021
12. Dezember 2024
15. Januar 2026
31. Januar 2022
16. November 2025
2. Januar 2026
22. Januar 2021
14. September 2025
27. Dezember 2025
25. August 2025

