Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
8. Januar 2026
Events
Neunkirchen – Comedy Sybille Bullatschek VIP – Very Important Pflägekraft!
24. Januar 2026 - 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. August 2025
21. Juli 2023
30. Juni 2021
19. Juni 2025
27. März 2023
23. November 2025
20. Oktober 2023
8. November 2025
8. April 2021
19. März 2024
23. Mai 2024
26. Februar 2021
6. Dezember 2025
3. Juli 2023
21. November 2025
18. Dezember 2024
28. Juni 2025
10. Juli 2023
3. August 2025
15. Februar 2021
5. April 2023
13. August 2025
27. Juli 2025
18. April 2023
8. Januar 2025
5. Oktober 2025
16. November 2025
28. Juli 2023
13. Januar 2025
28. April 2021
2. November 2025
12. April 2025
29. März 2023
13. April 2025
27. November 2024
