Winterdienst in RLP: LBM nach besten Kräften gerüstet

Landesmobilität Rheinland-Pfalz
„Alle zur Verfügung stehenden 475 Winterdienstfahrzeuge wurden für einen flächendeckenden Einsatz in Rufbereitschaft versetzt“, betont LBM-Geschäftsführer Franz-Josef Theis. Bei starken Schneefällen werden die Fahrbahnen geräumt. Dies sei grundsätzlich der stärkste Bemessungsfall des Winterdienstes, für den die 475 Winterdienst (WD)-Routen der rheinland-pfälzischen Straßenmeistereien ausgelegt seien, so Theis weiter.
Hierbei sind alle eigenen WD-Fahrzeuge und Fremdunternehmer im Einsatz. Der rheinland-pfälzische Winterdienst befindet sich somit in Vollbesetzung im Einsatz. Die Streuhallen sind gut gefüllt, so dass keine Engpässe beim Streusalz zu erwarten sind.
Bei gemeldetem Blitzeis bzw. starkem Glatteis wird die maximal mögliche Streusalzmenge präventiv eingesetzt.
Ziel ist, eine Befahrbarkeit der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 6 Uhr bis 22 Uhr zu gewährleisten. Die Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Bei langanhaltenden Schneefällen (wie gemeldet) ist die Befahrbarkeit notfalls mit Schneeketten zu gewährleisten. Bei Eisregen (teils auch gemeldet) und Schneeverwehungen ist keine Befahrbarkeit mehr zu gewährleisten. Die gemeldeten starken Schneefälle und Eisregen können zu Schneebrüchen bzw. Astbrüchen an den Straßenbäumen führen.
Trotz bester Vorbereitung und Organisation sind dem Winterdienst auch Grenzen gesetzt, so dass der LBM an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, auf nicht zwingend notwendige Fahrten zu verzichten. Gefahren durch winterliche Straßenzustände und Schnee- bzw. Astbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweilige Fahrzeug mit Winterreifen (Pkw) bzw. Schneeketten (ggfls. Lkw) ausgestattet ist.
Aktuelle Beiträge
Events
Neue Ausstellung “Energie und Industrie 4.0”
11. November 2025 - 9:00 Uhr bis 11. Juni 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
22. Mai 2025
31. Juli 2023
12. Dezember 2024
22. Dezember 2025
8. Dezember 2025
28. Juni 2021
19. Oktober 2025
15. Juni 2025
4. Juni 2025
20. Februar 2024
17. Mai 2025
26. Juli 2025
25. Oktober 2025
17. November 2023
24. Dezember 2025
2. Januar 2026
29. November 2025
31. Januar 2025
27. Februar 2025
19. Juni 2025
7. August 2023
17. Juli 2023
26. Oktober 2023
29. August 2025
7. August 2023
3. Juli 2023
17. Dezember 2025
5. Juli 2023
7. Dezember 2024
17. April 2023
12. Februar 2021
15. März 2023
2. August 2023
1. August 2025


