Stadt und Landkreis Kaiserslautern – Zweckverband für Industrie- und Gewerbeflächen nimmt Formen an

Regionalausschuss aus Stadt und Landkreis diskutiert Modalitäten
Der geplante Zweckverband von Stadt und Landkreis Kaiserslautern zur gemeinsamen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen ist einer Gründung ein Stück näher gerückt. Der Regionalausschuss – ein Gremium aus gewählten Mitgliedern von Stadtrat und Kreistag – hat sich am vergangenen Donnerstag im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung mit der Ausformulierung eines Gesellschaftsvertrags und einer Verbandsordnung befasst, ebenso mit den Kriterien, die künftig bei der Vergabe von Flächen eine Rolle spielen sollen.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 3. Juni 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Zweckverbands mit dem Landkreis zur gemeinsamen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen gefasst. Dem Beschluss war ein einstimmiges Votum im Regionalausschuss Mitte Mai vorausgegangen. Die federführende Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern (WFK) hat daraufhin erste Entwürfe eines Gesellschaftsvertrags und einer Verbandsordnung erstellt. Der geplante Zweckverband soll organisatorisch auf zwei Säulen ruhen. Während der eigentliche Zweckverband die teilnehmenden Kommunen umfasst, sollen in einer zugehörigen Gesellschaft kommunale Unternehmen Mitglied werden, die den Zweckverband in seinen Aufgaben unterstützen – so etwa die Sparkasse in Finanzierungsfragen oder die WVE in Fragen der Planung.
Wie die beiden Regelwerke en detail ausgestaltet werden, ist teilweise noch offen und war in der Sitzung Gegenstand der Diskussion, in der auch bereits erste Änderungen festgelegt wurden. Die geänderten Entwürfe von Gesellschaftsvertrag und Verbandsordnung sollen nun von der WFK einer rechtlichen Prüfung unterzogen und dabei offene Fragen geklärt werden. Danach werden sie den jeweiligen Gremien – Regionalausschuss sowie Stadtrat und Kreistag – zur weiteren Beratung bzw. zum Beschluss zugeleitet.
Zuvor einigte sich der Regionalausschuss auf einen Kriterienkatalog, mit dem künftig potenzielle Investoren vor einer Flächenvergabe möglichst einheitlich bewertet werden können. Der Katalog war im von der WFK geleiteten Arbeitskreis „Gewerbeflächenansiedlung“ des Stadtrats entwickelt worden und enthielt ursprünglich dreizehn Kriterien, die in der Sitzung leicht modifiziert wurden.
Ein interkommunaler Zweckverband zur gemeinsamen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in Verbindung mit einer operativen Gesellschaft hätte in Rheinland-Pfalz Vorbildcharakter, weswegen das Land bereits eine Förderung in Höhe von rund 278.000 Euro zugesagt hat.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
1. Mai 2025
Events
Spaltengarten und Mauerblümchen – Foto-Ausstellung von Anna Coels in der Neustadter Stadtbücherei
14. April 2025 bis 3. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
31. Dezember 2024
16. Februar 2025
10. August 2023
14. April 2025
9. Februar 2025
16. August 2023
12. November 2024
16. Dezember 2023
27. Mai 2021
1. Dezember 2020
20. Juli 2023
25. Januar 2025
25. Juli 2023
13. September 2022
13. August 2024
31. Juli 2023
30. März 2025
29. Dezember 2024
2. Februar 2025
17. April 2023
24. August 2023
13. Januar 2025
16. Januar 2024
14. Dezember 2024
18. April 2025
20. Januar 2025
14. August 2020
8. Oktober 2024
15. März 2023
17. Juli 2023
22. August 2023
21. April 2025
1. Februar 2025
9. März 2025
13. April 2021
31. Juli 2023
3. Dezember 2024
9. November 2021
31. März 2025
18. Juli 2023