Sicherheit der Online-Accounts: BA führt verpflichtende Nutzung einer Multi-Faktoren Authentifizierung (MFA) ein

Alle Kundinnen und Kunden, die das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzen, können seit dem 29. April 2025 ausschließlich die als MFA bekannten, sicheren Anmeldeverfahren nutzen. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität.
Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist ab dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
• Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
• Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
• Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)
Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden von Arbeitsagenturen und der Jobcenter. In der Familienkasse, über die z.B. das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.
Passkey und TOTP:
Sicherer Schutz für die Absicherung der persönlichen Daten Bereits seit Anfang dieses Jahres haben Nutzerinnen und Nutzer des Online-Portals der BA
die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie sind sehr einfach und komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu Passwörtern dar. Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten und absichern.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/passkey.
Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März dieses Jahres Nutzerinnen und Nutzern der Online-Services die Option, den Zugang zu ihrem Konto mit einem weiteren zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Das TOTP-Verfahren stellt eine alternative Absicherung des Nutzerkontos dar. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen
wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort. Die Wahl der Authenticator-App liegt dabei bei den Nutzerinnen und Nutzern. Dabei sollte nur auf vertrauenswürdige Apps zurückgegriffen bzw. diese herunterladen werden. Über den Suchbegriff „2FA-App Test“ beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/totp.
BundID:
verpflichtende Nutzung für Änderungen persönlicher Daten und Kontoverbindungsdaten im Online-Account Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portalanzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse.
Kundinnen und Kunden, die im Online-Account ab sofort ihre Adresse bzw. Kontoverbindungsdaten ändern wollen, können dies nur noch, wenn sie sich über die BundID anmelden.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/bundid sicherer-zugang-zu-allen-eservices.
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