Kaiserslautern-Pirmasens | Kindergeld nach der Schule

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig samt der nötigen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.
Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich z.B. in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem
Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden. Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Aktuelle Beiträge
3. Februar 2026
Events
Frühlingskonzert der Mannheimer Bläserphilharmonie 2026 – Un país de ensueño
21. März 2026 - 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
5. Juni 2025
20. Juli 2023
14. September 2025
21. April 2024
8. April 2021
10. März 2025
8. März 2023
29. Juni 2023
12. Dezember 2024
1. Dezember 2025
10. Mai 2024
6. April 2021
6. April 2025
21. April 2023
17. Mai 2025
20. Februar 2025
20. Juni 2023
3. Februar 2026
25. Juni 2024
5. Mai 2025
28. November 2025
10. Mai 2025
13. Januar 2025
24. Juli 2025
14. September 2025
12. August 2025
2. Februar 2025
2. Oktober 2025
15. Dezember 2024
27. März 2023
29. Juni 2025
15. November 2024
15. Dezember 2025
16. August 2025
4. Juli 2022
30. Juni 2023
23. Januar 2025
14. September 2023
1. März 2025
15. Januar 2026


