Pirmasens – Digitale Passbilder: Bis zum 31. Juli gilt eine Übergangsfrist

Seit 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen nur noch digital erstell und direkt an die Behörden übermittelt werden.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Einführung des Systems gilt bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangsfrist.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat die Kommunen über eine entsprechende Festlegung unterrichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die betroffenen Behörden auch noch ausgedruckte und selbst mitgebrachte Passbilder für Personalausweis- und Passanträge verwenden.
Die Neureglung gilt insbesondere für deutsche Personalausweise und Reisepässe sowie für die im Ausländeramt ausgestellten Aufenthaltstitel. Betroffen sind auch vorläufige Dokumente. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente weiter zu erhöhen.
In Pirmasens können die erforderlichen, digitalen Lichtbilder künftig im Bürger-Service-Center (BSC) am Exerzierplatz bzw. im Ausländeramt in der Adam-Müller-Straße erstellt werden – gegen eine Gebühr von sechs Euro. Kunden können in naher Zukunft während ihres Termins sowohl ein biometrisches Foto erstellen lassen, als auch das eigentliche Ausweisdokument beantragen. Weiterhin ist es außerdem möglich biometrische Lichtbilder in einem Fotostudio anfertigen zu lassen, dass über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt. Eine Liste bereits angebundener Fotostudios ist im Internet abrufbar: www.alfo-passbild.com .
Termine im Bürger-Service-Center bzw. im Ausländeramt können online vereinbart werden: https://terminvergabe.stadt-pirmasens.de/
Auf einen Blick: Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt bei Personen bis zum 23. Lebensjahr 22,80 Euro und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37 Euro. Für die Ausstellung eines Reisepasses wird bei Personen bis zum 23. Lebensjahr eine Gebühr von 37,50 Euro und ab dem 24. Lebensjahr von 70 Euro erhoben. Bei der Erstellung eines digitalen Lichtbildes direkt im BSC erhöht sich die Gebühr für um sechs Euro.
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