Neustadt /Wstr. – Vogelgrippe: Stallpflicht verlängert

Die wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) geltende Stallpflicht in Neustadt an der Weinstraße wurde per Allgemeinverfügung bis Montag, 15. Dezember, verlängert. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim – das auch für Neustadt zuständig ist – mitgeteilt.
Hintergrund der Maßnahme sind drei bestätigte Fälle im Landkreis sowie ein neuer Verdachtsfall in Obrigheim. In Neustadt gibt es bislang keinen bekannten Vogelgrippe-Fall. Dies bedeutet aber keine Entwarnung!
Es ist weiterhin von einem Seuchengeschehen mit hohem Ansteckungsrisiko durch Wildtiere auszugehen. Daher bleibt die Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt an der Weinstraße zum Schutz der gehaltenen Tiere notwendig, teilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:
www.kreis-bad-duerkheim.de/aktuelles/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen
Ausbreitung eindämmen – Lage weiter angespannt
Auch wenn Neustadt aktuell nicht betroffen ist, beobachten die Veterinärbehörden die Lage aufmerksam. Das Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim steht in Austausch mit den Landes- und Bundesinstituten, um geeignete Maßnahmen umzusetzen.
Hintergrund: Was ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe ist eine durch Viren ausgelöste, häufig tödlich verlaufende Erkrankung bei Wild- und Hausvögeln. Übertragen wird das Virus durch direkten Kontakt oder über verunreinigte Gegenstände, Futter, Fahrzeuge oder Kleidung.
Die Inkubationszeit liegt zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen. Symptome reichen von Schwäche und Atemproblemen bis zu hoher Sterblichkeit.
Für Menschen besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) kein erhöhtes Risiko, solange kein direkter Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen besteht. Tote oder kranke Wildvögel sollten grundsätzlich nicht berührt werden.
Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Zur Stallpflicht gehört:
- Kontakt zu Wildvögeln verhindern: Ausläufe abdecken, Futter und Wasser nur in geschützten Bereichen anbieten.
- Stallhygiene: Hände waschen, saubere Stallkleidung nutzen, Straßenkleidung getrennt lagern.
- Futter & Einstreu sicher lagern: Wildvogeldichten Schutz gewährleisten.
- Zugänge sichern: Zutritt Unbefugter verhindern.
- Bestände täglich kontrollieren: Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt melden.
- Meldepflicht beachten: Jede Geflügelhaltung – auch Hobbyhaltungen – muss bei der Kreisverwaltung angezeigt und bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Infos hierzu: www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Auch die allgemeine Bevölkerung kann zur Eindämmung beitragen:
- Tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen, sondern mit Fundort an das Veterinäramt melden.
- Hunde in Ufer- und Feuchtgebieten anleinen.
- Keine Federn oder Tierüberreste aufsammeln.
- Funde melden an: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
- Menschliche Gesundheit ist laut RKI nicht gefährdet, dennoch kann das Virus über Kleidung oder Schuhe weitergetragen werden.
Weitere Informationen
- Landkreis Bad Dürkheim (Veterinärbehörde): www.kreis-bad-duerkheim.de
- Friedrich-Loeffler-Institut: www.fli.de
- Robert Koch-Institut: www.rki.de
- Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: lua.rlp.de
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
10. April 2026
10. April 2026
10. April 2026
Events
BUNT GEMISCHT
27. Dezember 2025
31. März 2025
21. Mai 2024
28. Dezember 2024
22. Juni 2025
15. November 2024
29. November 2025
28. November 2025
15. März 2021
1. Juni 2025
6. Dezember 2025
11. Juni 2025
8. Februar 2024
8. April 2025
5. Januar 2025
15. März 2023
25. Dezember 2025
27. September 2025
10. Dezember 2024
15. März 2025
4. Januar 2024
27. März 2025
27. Mai 2021
24. Dezember 2024
2. März 2025
11. April 2026
8. Juni 2025
27. September 2025
28. Juli 2023
17. August 2023
17. April 2023
12. Dezember 2025
7. Februar 2026
21. November 2024
10. Dezember 2024
14. Dezember 2025
27. Juli 2023
16. März 2025
25. Dezember 2025
24. Mai 2025

