Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
28. Juli 2026
Events
Ferientipp: Lust auf Abkühlung? Dann ab ins kühle Besichtigungs-Kalkbergwerk Wolfstein
7. August 2026 - 14:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
28. Juli 2023
19. Februar 2021
24. Mai 2026
29. März 2023
16. August 2023
3. Januar 2024
29. September 2025
28. März 2026
20. Januar 2025
9. Oktober 2024
2. Dezember 2025
8. Februar 2023
29. November 2025
1. Dezember 2025
28. August 2023
9. November 2025
18. Juli 2023
16. August 2025
14. August 2020
22. Dezember 2024
11. November 2024
23. November 2023
8. April 2021
31. Juli 2025
10. Juli 2026
15. Januar 2024
13. Oktober 2023
10. Juli 2023
14. August 2023
24. November 2025
18. November 2024
17. September 2024
25. April 2026





