Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
17. November 2023
21. Juli 2023
21. November 2021
11. November 2024
21. Juli 2025
24. Juli 2025
26. April 2025
19. April 2026
20. April 2025
4. Oktober 2025
8. Februar 2024
8. September 2022
29. Dezember 2025
6. April 2025
10. August 2023
11. April 2023
6. Dezember 2025
3. April 2023
7. August 2023
3. November 2023
28. Juli 2023
8. April 2024
7. März 2026
16. Februar 2025
16. August 2023
25. November 2025
1. April 2025
2. Juli 2023
21. Juli 2023
29. März 2025
11. Mai 2026
19. Dezember 2022
11. Oktober 2025
31. Juli 2023
11. Januar 2025
8. November 2025
18. Dezember 2023



