Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
10. August 2023
13. Dezember 2023
17. September 2024
12. Januar 2026
3. Mai 2025
21. April 2023
14. April 2025
6. Januar 2025
6. April 2023
10. August 2025
25. Dezember 2025
9. August 2023
14. August 2023
16. Oktober 2023
18. November 2025
10. Mai 2023
17. Juli 2023
20. Januar 2025
24. Juli 2023
24. Mai 2026
15. Dezember 2025
19. Januar 2025
3. August 2021
3. Februar 2025
27. Mai 2024
9. November 2021
25. Januar 2026
1. August 2025
2. Dezember 2025
1. Juni 2021
28. November 2025
30. Juni 2021
21. Juni 2025
11. April 2026
11. Oktober 2025



