Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
21. Juli 2026
Events
Entfesselt – Deutsche Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern
18. September 2026 - 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
24. Februar 2025
22. Dezember 2023
6. Mai 2024
9. März 2025
18. Juli 2023
13. Dezember 2025
22. Juni 2026
19. Oktober 2025
1. Januar 2025
25. Oktober 2025
15. Juni 2025
22. Juni 2025
8. November 2025
9. Januar 2024
16. Januar 2024
23. Februar 2026
25. Juli 2023
14. September 2023
23. Januar 2025
17. März 2021
27. Mai 2024
15. November 2025
6. April 2023
19. August 2024
10. Februar 2021
17. Juni 2024
29. März 2023



