Mehrweg statt Einweg! Neue Gesetze für Handel und Gastronomie

mehrwegenutzung ab demnächst

Novelle des Verpackungsgesetzes fordert Mehrwegverpackungen in Gastronomie und Einzelhandel

Um dem steigenden Anfall von Einwegverpackungen aus Kunststoff speziell bei Lebensmitteln entgegenzuwirken, setzt die Novelle des Verpackungsgesetzes verstärkt auf Mehrweg. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten.
Ausnahmen hierzu ergeben sich für  kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigten.

Weitere Informationen können auf der Internetseite unter www.esseninmehrweg.deabgerufen werden. Auch das Umweltbundesamt hat zu diesem Thema Informationen sowie Publikationen unter https://www.umweltbundesamt.deeingestellt.

Für Fragen steht gerne auch die Untere Abfallbehörde im Referat Umweltschutz unter Telefon 0631 365-4813 oder 0631 365-4824 oder per Mail unter umweltschutz@kaiserslautern.dezur Verfügung.

Datum: 17. Juli 2022|Thema: Top Aktuell|

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