Mehrweg statt Einweg! Neue Gesetze für Handel und Gastronomie

Novelle des Verpackungsgesetzes fordert Mehrwegverpackungen in Gastronomie und Einzelhandel
Um dem steigenden Anfall von Einwegverpackungen aus Kunststoff speziell bei Lebensmitteln entgegenzuwirken, setzt die Novelle des Verpackungsgesetzes verstärkt auf Mehrweg. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten.
Ausnahmen hierzu ergeben sich für kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigten.
Weitere Informationen können auf der Internetseite unter www.esseninmehrweg.deabgerufen werden. Auch das Umweltbundesamt hat zu diesem Thema Informationen sowie Publikationen unter https://www.umweltbundesamt.deeingestellt.
Für Fragen steht gerne auch die Untere Abfallbehörde im Referat Umweltschutz unter Telefon 0631 365-4813 oder 0631 365-4824 oder per Mail unter umweltschutz@kaiserslautern.dezur Verfügung.
Aktuelle Beiträge
14. Juni 2026
14. Juni 2026
Events
Scarekrowband- AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
4. Juli 2025 - 13:00 Uhr bis 4. Juli 2026 - 14:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
24. November 2025
1. Mai 2020
2. Dezember 2025
30. Dezember 2025
14. März 2026
21. Juli 2023
9. Mai 2024
29. Juli 2024
2. Dezember 2025
21. Juni 2025
28. November 2025
5. Januar 2025
11. Februar 2021
30. Mai 2026
29. März 2026
10. August 2025
23. Dezember 2025
30. Juni 2023
26. August 2024
22. Februar 2021
29. Dezember 2023
22. Juni 2023
3. Mai 2026
7. Februar 2026
16. Januar 2024
20. Oktober 2023
21. April 2025
28. Juli 2023



