Kaiserslautern – Wiederkehrende Beiträge gelten ab 1. Januar

Autor/in: Pressestelle
Stadtrat beschließt Satzung für gesamtes Stadtgebiet
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht nunmehr die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor.
Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau. Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden. Im Gegensatz zu den teilweise sehr hohen anlassbezogenen Einzelbeiträgen werden bei den wiederkehrenden Beiträgen die Anlieger eines gesamten Abrechnungsbezirkes bzw. einer -einheit herangezogen, die Beitragshöhe ist somit wesentlich geringer, da die Kosten nach einem Solidarprinzip auf viele verteilt werden. Durch die kontinuierliche (=wiederkehrende) Erhebung verteilt sich die finanzielle Belastung zudem über einen langen Zeitraum und erfolgt nicht punktuell.
Die Höhe der Beiträge ist vom jeweiligen Bauprogramm der Stadt sowie von der jeweiligen Grundstücksgröße sowie von der Geschosshöhe und der Gebäudenutzung abhängig.
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages und somit die Abschaffung der Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Dies entspricht ebenfalls dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28. August 2017, wonach wiederkehrende Beiträge im gesamten Stadtgebiet eingeführt werden sollen.
Weitergehende Fragen beantwortet die Beitragsabteilung im Referat Tiefbau gerne unter der Mailadresse beitragsabteilung@kaiserslautern.deoder per Telefon 0631 365 1660.
Weitergehende Informationen über die Ausbaubeiträge sind auf der städtischen Homepage unter www.kaiserslautern.de/ausbaubeitraegezu finden.
Aktuelle Beiträge
12. März 2026
12. März 2026
Events
Frühlingskonzert der Mannheimer Bläserphilharmonie 2026 – Un país de ensueño
21. März 2026 - 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
30. März 2025
21. Juli 2023
18. Januar 2026
13. Dezember 2025
28. November 2025
9. Juni 2025
23. Januar 2026
3. April 2023
1. März 2025
9. Mai 2025
5. Juli 2023
24. Juli 2024
5. Mai 2025
17. Januar 2025
3. Februar 2025
12. Januar 2025
18. April 2023
13. Juli 2021
14. April 2025
1. Januar 2025
4. Juli 2022
17. August 2023
17. April 2023
31. März 2021
15. Januar 2026
6. Juli 2023
14. August 2023
14. Januar 2026
8. Mai 2023
22. Dezember 2024
28. Juni 2021
9. Februar 2025
22. Juni 2025
20. Dezember 2025
1. August 2023
24. Februar 2024
28. Dezember 2023
1. März 2026


